Dr. Thomas Linz, Prof. Dr. Jana Brauweiler
4.1 Grundsätzliche Zeitfaktoren
Die Einsatzzeiten für die Beauftragten werden berechnet über aufgabenbezogene Zeitfaktoren. Eine Übersicht gibt Tab. 1. Sie werden unterschieden in Zeitfaktoren für:
- Pflichtaufgaben (Fahrt-, Wegezeiten, Zeiten für die Aufgabenerfüllung, Pflichtfortbildung),
- Freiwillige Aufgaben (Zeiten für sonstige Aufgaben und freiwillige Weiterbildungen),
- Aufgaben durch Dritte (Korrekturfaktor).
Ein Teil dieser Faktoren kann die jeweilige Organisation einmalig ermitteln (z. B. für Pflichtschulungen), andere müssen fortlaufend an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden, z. B. wenn neue Anlagen oder Prozesse hinzukommen.
Zeitfaktor |
Beschreibung |
Relevanz |
Zeitfaktor A |
Fahrt- und Wegezeiten |
Pflicht |
Fahrtzeit (FZ)
- Hin- und Rückfahrt zum jeweiligen Standort
|
Ist eine Organisation, wie z. B. ein Energieversorger, auf mehrere Standorte in einem größeren Gebiet aufgeteilt, entstehen für die Betriebsbeauftragten Fahrzeiten, die sich aus der Erfüllung ihrer Aufgaben ergeben und berücksichtigt werden müssen. Diese Zeiten werden einmalig ermittelt, sofern sich die betrieblichen Gegebenheiten nicht verändern. |
|
Wegezeit (WZ)
- Zeiten innerhalb des Standortes
|
Besonders bei größeren Standorten können neben den Fahrzeiten auch Wegezeiten innerhalb eines Standortes/einer Anlage anfallen, um verschiedene Anlagen zu begehen oder Stoffströme nachzuvollziehen. Auch diese Zeiten können im Regelfall einmalig ermittelt werden. |
|
Zeitfaktor B |
für rechtlich normierte Überwachungszeiten (z. B. Kontrolle der Anlage, Begehungen, Messungen, sonstige Überwachung) |
Pflicht |
- Abfallbeauftragte (BbA) (abfallbezogener Zeitfaktor)
|
Beinhaltet die Zeiten für alle Aufgaben, die sich aus der Entstehung/Anlieferung bis zur endgültigen Verwertung/Beseitigung aller im Unternehmen bestehenden Abfallarten unter Einhaltung der Rechtspflichten ergeben. |
|
- Immissionsschutzbeauftragter (BbI)
- Gewässerschutzbeauftragter (BbG)
- Störfallbeauftragter (BbS)
(anlagenbezogener Zeitfaktor) |
Zeitaufwand der Gewässerschutz-/Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten für die im Unternehmen zu betreuenden Anlagen. |
|
- Umweltmanagementbeauftragter (UMB)
|
Umfasst den Zeitaufwand für die Umsetzung der Anforderungen des Umweltmanagementsystems. Der Umfang ist stark vom Reifegrad des Systems abhängig. Der initiale Aufwand zur Einführung des Systems ist höher als für dessen Aufrechterhaltung. Der Zeitaufwand muss je nach Situation berechnet werden. |
|
|
Dieser Faktor schließt die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung interner Audits ein. Je nach Situation können weitere Aufgaben hinzukommen, z. B. die Begleitung von externen Audits. |
|
Zeitfaktor C |
für weitere Aufwandszeiten im Rahmen der gesetzlichen Pflichterfüllung (z. B. Beratung, Aufklärung, Hin- und Mitwirkung, Ausübung, Vortragsrecht, Berichterstattung, Stellungnahmen) Dieser Zeitfaktor ist für UMB und IA NICHT Bestandteil der Berechnungsformel. |
Pflicht |
Zeitfaktor D |
Korrekturfaktor für Aufgaben, die Dritte für den jeweiligen Beauftragten erfüllen. Dieser Zeitaufwand ist in Abzug zu bringen. |
Optional |
Zeitfaktor E |
Fortbildung |
|
Pflichtfortbildung (Pf) für:
- BbA, BbI, BbG, BbS
- UMB
- IA
|
Zu berücksichtigen sind jeweils die Zeiten für den Grundlehrgang und für die Aufrechterhaltung der Qualifikation. Reisezeiten können berücksichtigt werden. |
Pflicht |
Sonstige Fortbildung (Son):
- BbA, BbI, BbG, BbS
- UMB
- IA
|
Zeiten für die Teilnahme an Fortbildungen, die über o. g. Fortbildungen hinausgehen. Dieser Zeitaufwand sollte regelmäßig auf Aktualität überprüft werden. |
Optional |
Zeitfaktor F |
für weitere, nicht gesetzliche, aber zweckdienliche Aufgaben (z. B. externe Kommunikation, Verbands- und Gremienarbeit, Erfahrungsaustauschtreffen). Dieser Zeitfaktor ist für UMB und IA derzeit nicht Bestandteil der Berechnungsformel. |
Optional |
Tab. 1: Zeitfaktoren zur Berechnung der Einsatzzeiten
4.2 Berechnungsformel für Beauftragte
Zur Berechnung der Einsatzzeiten werden die Zeitfaktoren summiert (vgl. Abb. 1 und 2). Hier ist zu beachten, dass für den UMB und IA die Zeitfaktoren C und F bisher nicht Bestandteil der Berechnungsformel sind (s. ausgegraute Felder in Abb. 2).
Die Ermittlung der Einsatzzeiten erfolgt auf Basis von Vollzeitäquivalenten (englisch FTE – full time equivalent). 1 FTE entspricht in der Norm 1.760 h (44 Wochen à 40 h → errechnet aus 52 Wochen/Jahr – 6 Wochen Urlaub und 2 Wochen Feiertage).
Abb. 1: Zusammenfassung der Zeitfaktoren für Betriebsbeauftragte
Abb. 2: Zusammenfassung der Zeitfaktoren für Umweltmanagementbeauftragte und interne Auditoren
4.3 Berechnungsformel für Mehrfachbeauftragte
Bei Mehrfachbeauftragten werden die Zeitaufwände für die jeweiligen Zeitfaktoren kumuliert berechnet (vgl. Abb. 3). Es sind dabei sorgfältig Synergien in der Aufgabenerfüllung zu berücksichtigen. So müssen z. B. Fahr- und Wegezeiten nur einmalig berücksichtigt werden, wenn bei einer Begehung an einem Standort gleichzeitig Abfall- und Gewässerschutzthemen betrachtet werden.
Abb. 3: Zusammenfassung der Zeitfaktoren für Mehrfachbeauftragte
4.4 Wichtige Hinweise zur Anwendung der DIN SPEC
Die DIN SPEC 91424 enthält keine zeitlichen oder sonstigen...