Begriff

Neue Mitarbeiter erleiden öfter Arbeitsunfälle als andere, weil sie viele Gefahren an ihrem neuen Arbeitsplatz noch nicht kennen. Darum muss der Arbeitgeber neue Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Rahmen einer Erstunterweisung speziell schulen. Die Erstunterweisung ist nicht nur Pflicht, sondern auch die Chance, die Einstellung der neuen Mitarbeiter zu ihren Vorgesetzten und zu ihrer Arbeit positiv zu beeinflussen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend ist § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hilfestellung bietet zudem die DGUV-I 211-005 "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes".

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