Produkte dürfen nur dann von Wirtschaftsakteuren auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, wenn sie sicher sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Aspekte für das "sichere Produkt" durch die EU-Produktsicherheitsverordnung ausgeweitet und verschärft wurden. Relevant sind dabei zukünftig auch mögliche Wechselwirkungen mit anderen Produkten. Dazu zählen:
- Cybersicherheitsmerkmale,
- sich ändernde oder entwickelnde Funktionen eines Produktes, also selbstlernende KI-ähnliche Aspekte,
- die Auswirkungen geschlechtsspezifischer Unterschiede,
- die mögliche Attraktivität eines Produktes für Kinder.
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