Sollte ein Unfall durch ein Produkt verursacht worden sein und zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen oder gar zum Tod geführt haben, ist der Hersteller zukünftig verpflichtet, diese Unfälle unverzüglich über das Safety Business Gateway[1] zu melden.
Einführer/Importeure und Händler sind ebenfalls verpflichtet, Unfälle zu melden, allerdings muss die Meldung gegenüber dem Hersteller erfolgen. Der Hersteller kann dann entweder die Unfälle selbst beim Safety Business Gateway melden oder er kann den Einführer/Importeur oder einen Händler anweisen, diese Meldung für ihn durchzuführen.
Online-Marktplätze
Für Online-Marktplätze besteht eine eigene Meldepflicht.
Safety Gate-the EU rapid alert system for dangerous non-food products (2024): https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport.
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