Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
3.2.1 Terminbekanntgabe
Eine Frage, die sich immer wieder stellt, ist, ob der Termin der Evakuierungsübung auch bei den Mitarbeitern bekannt gegeben werden soll.
Eine angekündigte Übung bringt Vorteile: Die Beschäftigten sind informiert und geraten daher nicht in Panik, die Übung kann ruhig und geordnet ablaufen. Das hat aber auch Nachteile, wenn die Mitarbeiter z. B. die Arbeitsplätze nicht verlassen, da es ja kein Ernstfall ist, oder bereits vorzeitig das Gebäude verlassen und die Sammelstelle aufsuchen, da sie ja wissen, dass in 10 Minuten der Alarm losgeht. Der Übungseffekt ist also wesentlich größer, wenn die Mitarbeiter von dem Alarm "überrascht" werden.
Der konkrete Termin sollte nur der Geschäftsleitung, dem Brandschutzbeauftragten/Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Feuerwehr sowie den benötigten Helfern bekannt sein. Der Betriebsrat erhält die Information, in welcher Kalenderwoche die Übung stattfindet.
Um eine Panik bei einer nicht angekündigten Übung zu verhindern, sollte neben der normalen Alarmierung eine Durchsage erfolgen: "Nur zur Übung". Der Belegschaft muss aber bewusst sein, dass sie dennoch komplett an der Evakuierungsübung (inkl. der Führungskräfte) teilzunehmen hat.
Argumentationshilfe
Wenn vereinzelte Personen nicht "mitspielen" (besonders Vorgesetzte) ist davon auszugehen, dass bei zukünftigen Übungen noch weniger Mitarbeiter daran teilnehmen werden. Gerade der Vorgesetzte hat hier eine wichtige Vorbildfunktion.
Der Mitarbeiter hat eine Verpflichtung, Maßnahmen des Arbeitsschutzes aktiv zu unterstützen und Anweisungen und Weisungen seiner Vorgesetzten Folge zu leisten (§ 15 ArbSchG). Das bedeutet, dass die Nicht-Teilnahme an einer Evakuierungsübung auch arbeitsrechtlich bedenklich ist und mit einer Abmahnung geahndet werden kann. Dieses sollte den Mitarbeitern durchaus bekannt sein.
Wenn es unausweichlich ist, dass einzelne Personen oder Funktionsträger nicht an der Übung teilnehmen können (z. B. wegen nicht zu unterbrechender Produktionsprozesse, laufender Kundenpräsentationen o. Ä.), muss das im Vorhinein geklärt und von der Unternehmensführung genehmigt und mindestens im Nachhinein auch unternehmensintern kommuniziert werden, damit dadurch nicht die Akzeptanz der Übung insgesamt leidet.
3.2.2 Möglicher Ablauf
Eine kurze, innerbetriebliche Evakuierungsübung muss vom reinen Ablauf her nur etwa 20 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Ggf. sind aber begleitende Schulungselemente sinnvoll und erwünscht.
Ablauf einer Übung
Ein möglicher Ablauf könnte nun folgendermaßen aussehen:
11.00 Uhr: Auslösung durch akustische und optische Alarmierung
- Die Mitarbeiter suchen die Sammelstelle auf, kümmern sich ggf. um die Verletzten.
- Die Evakuierungshelfer durchsuchen die Arbeitsbereiche.
- Die Vorgesetzten kontrollieren die Vollzähligkeit an der Sammelstelle.
- Meldung der Evakuierungshelfer und Vorgesetzten an den Übungsleiter, ob Personen fehlen und welche Bereiche kontrolliert wurden.
ca. 11.10 Uhr: Eintreffen der Feuerwehr
- Absprache mit dem Übungsleiter/ggf. Vorgesetzten.
- Suche nach Vermissten.
- Durchführen des ersten "Angriffs" (Anm. Angriff = Versuch, den Brandherd zu lokalisieren und effektiv zu bekämpfen).
- Die Mitarbeiter unterstützen ggf. die Rettungsmaßnahmen (die Leitung liegt bei der Feuerwehr).
- An der Sammelstelle können ggf. z. B. die Benutzung von Feuerlöschern oder Erste-Hilfe-Maßnahmen unter Anleitung der Feuerwehr geübt werden (usw.).
- Die Meldungen über den Ablauf der Übung laufen beim Brandschutzbeauftragten zusammen.
12.00 Uhr: Beenden der Übung. Mitarbeiter gehen an die Arbeitsplätze zurück.
3.2.3 Manöverkritik
Im Anschluss an die Übung sollten sich die Feuerwehr, die Beobachter, der Brandschutzbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Firmenleitung (oder Vertreter) über den Ablauf der Übung unterhalten:
- Was ist schiefgelaufen?
- Was muss geändert werden?
- Welche Verbesserungsvorschläge gibt es?
Auch sollten alle Beobachtungen der Brandschutzhelfer während der Evakuierungsübung zentral zusammengeführt werden (z. B. beim Brandschutzbeauftragten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit), da sie auch für die Auswertung der Übung wichtig sind.
Die Vorgesetzten und Mitarbeiter sollten über folgende Punkte informiert werden:
- Übungsablauf,
- erkennbare Fehler,
- typisches Fehlverhalten,
- abzuleitende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für zukünftige Übungen.
Die Vorgesetzten sollten einen ausführlichen Bericht über den Ablauf der Übung erhalten, da sie ggf. Maßnahmen für ihren Arbeitsbereich aus diesem Bericht ableiten müssen. Den Mitarbeitern wird dies in Kurzform zur Verfügung gestellt (Rundschreiben, Intranet).