Begriff

Exoskelette sind am Körper getragene, physisch unterstützende technische Assistenzsysteme, die ihren Trägern eine zusätzliche Stützstruktur verleihen und somit deren Muskel-Skelett-Systeme entlasten. Sie werden hauptsächlich als Hebehilfe zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Gesundheitsgefährdungen an Arbeitsplätzen in der Industrie sowie als Unterstützungsinstrument für diverse medizinische Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen eingesetzt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Rechtslage ist zum Großteil noch nicht eindeutig.

Selbstverständlich unterliegen Exoskelette hinsichtlich ihrer (potenziellen) Gefährdungsfaktoren den jeweiligen Regelwerken des Arbeitsschutzes, z. B. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Denn auch bei der Verwendung von Exoskeletten am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie Ableitung und Umsetzung von wirksamen Schutzmaßnahmen inklusive Unterweisungen, verpflichtet.

Aktuell wird noch diskutiert, ob Exoskelette als technische, organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahme zu betrachten sind. Diese Frage ist schon deshalb noch nicht klar zu beantworten, da die rechtliche Zuordnung zu einem spezifischen Geltungsbereich einer EU-Richtlinie ebenfalls noch nicht festgelegt ist. In Fachkreisen dominiert aktuell allerdings die Tendenz, Exoskelette lediglich als personenbezogene Maßnahme und Persönliche Schutzausrüstung betrachten zu wollen – und daher folglich als letztes Glied in der S-T-O-P-Maßnahmenkette (Substitution – Technische Maßnahme – Organisatorische Maßnahme – Personenbezogene Maßnahme) des Arbeitsschutzes.

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