Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Abfallsammlung nach DGUV-R 114-601
1.1 Tourenplanung, Vor- und Nachbereitung

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • nicht verkehrssicheres Fahrzeug
  • Kollision mit anderen Fahrzeugen bei Überquerung von Straßen bzw. bei zu engen Straßen
  • eingeschränkte Fahrsicherheit infolge Überladung
  • nicht funktionsfähige oder manipulierte Schutzeinrichtung zur Trittbrettüberwachung
  • nicht korrekt arbeitende Schüttung (z. B. herabfallende Behälter)[2]
  • eingeschränkte Begehbarkeit bei Schnee- und Eisglätte

psychische Belastung und Stress aufgrund

  • zu knapper Tourenplanung
  • ungeeigneter Bereitstellungsplätze
Verschleppung von infektiösen Stoffen

BetrSichV

DGUV-V 43

DGUV-V 70

DGUV-R 114-601

DGUV-I 214-016

Technische Maßnahmen:

  • Beleuchtungsstärke auf Transportwegen ≥ 50 lx

Organisatorische Maßnahmen:

  • optimale Tourenplanung durch

    • Einholen von Infos zur Lage der Bereitstellungsplätze
    • Einbeziehen der Müllwerker
    • Vermeiden von Rückwärtsfahrten
    • Müllsammlung während Abwärtsfahrt bei Steigungen
  • Durchführung eines Fahrzeugchecks und Abfahrtkontrolle
  • Fahrzeugreinigung nach letzter Fahrt
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Müllwerker

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Kontrolle der PSA auf einwandfreien Zustand
  • persönliche Hygiene (Kleiderreinigung bzw. -wechsel, Duschen)
1.2 Bereitstellung/Transport/Entleerung

Unfälle und Verletzungen durch

  • Stolpern und Stürzen auf nicht trittsicheren Transportwegen
  • Quetschen und Stoßen auf Treppen, Rampen
  • unbeabsichtigtes Zurückrollen des Fahrzeuges
  • Versinken, Verschütten in abgelagerten Abfällen
  • Abstürze an Kanten

Arbeitsbedingte Erkrankungen und Gefährdungen durch

  • Ziehen, Schieben, Heben und Tragen schwerer Lasten
  • Staub, Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
  • hohe Lärmbelastung der Müllwerker beim Schüttvorgang durch mehrfaches Anschlagen des Behälters
  • Infektionsgefahr infolge biologischer Arbeitsstoffe
Krankheitsbedingte Fehlzeiten aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen[3]

BetrSichV

LasthandhabV

ArbMedVV

TRBA 213

TRBA 400

DGUV-R 114-601

DGUV-I 214-033

DGUV-I 240-237

DGUV-I 240-238

DGUV-I 240-410

DGUV-I 240-420

DGUV-I 240-460

DIN 30710

VDI 2160

Technische Maßnahmen:

  • Funktionsfähige Trittbrettüberwachung
  • maximal zulässige Geschwindigkeit ≤ 30 km/h
  • feste Haltegriffe am Fahrzeug
  • maximale Steigung/Gefälle für Müllbehälter 240 l ≤ 12,5 %
  • bei unvermeidbaren trittsicheren Treppen Begrenzung der Behältermasse ≤ 50 kg
  • Begrenzung der von einer Person zu handhabenden Einzellast der Müllbehälter auf ≤ 35 kg
  • Begrenzung der Tragestrecke auf ≤ 15 m
  • lichte Weite von Zugangswegen, Gebäudedurchgängen und Türen für zweirädrige Behälter ≥ 0,80 m bei 2 m Höhe
  • lichte Weite von Zugangswegen, Gebäudedurchgängen und Türen für vierrädrige Behälter ≥ 1,50 m bei 2 m Höhe
  • Schüttungssysteme mit "dynamischem" Anschlag[4]

Organisatorische Maßnahmen:

  • kein Auf- oder Abspringen auf Trittbrett während der Fahrt
  • Rückwärtsfahrt auf Trittbrett verboten
  • Sonderrechte nur mit gelber Rundumleuchte und weiß-rot-weißer Warn-Kennzeichnung (z. B. Anhalten im Halteverbot)
  • keine Entladung von brennendem Müll, radioaktiven oder Explosivstoffen in Abfallbunker
  • Abstand zu ungesicherten Absturzkanten ≥ 2 m
  • Einweisung in den Gebrauch von Notfalleinrichtungen (z. B. Stillsetzen von Krananlagen)
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 1.4, G 20, G 23, G 42, G 46
  • ggf. Eignungsuntersuchung nach G 41

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Sicherheitsschuhen S3, Warnkleidung und Schutzhandschuhen
  • ggf. Tragen von Gehörschutz
2 Abfallbehandlung nach DGUV-R 114-602
2.1 Anlieferung, innerbetrieblicher Transport und Umladen

Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch Unfälle und Verletzungen mit Stetigförderern bzw. mit straßen- und schienengebundenen Fahrzeugen durch

  • Einziehen von Körperteilen und Kleidungsstücken an Umlenk- oder Antriebsrollen
  • herabfallendes Fördergut
  • Kollision mit Maschinen
  • Abstürzen beim Beseitigen von Störungen

Arbeitsbedingte Erkrankungen und Gefährdungen durch

  • Kontamination beim Umgang mit Abfällen (z. B. Kanüle) bei Transport und Umladung
  • Keimimmissionen bei Ladern und Fahrern durch Schimmelpilze und Bakterien[5]
  • Lärmimmission (z. B. Gabelstapler)
  • Emission von Staub und Schimmelpilzsporen beim manuellen Sortieren in Sortierkabinen

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.4

ASR A3.5

ASR A3.6

ASR A3.7

ArbMedVV

TRBA 214

TRGS 554

DGUV-V 15

DGUV-V 43

DGUV-V 68

DGUV-R 114-602

DGUV-I 201-004

DGUV-I 208-004

DGUV-I 208-018

DGUV-I 240-014

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-238

DGUV-I 240-250

DGUV-I 240-410

DGUV-I 240-420

Technische Maßnahmen:

  • Abdecken bzw. Zwangsverriegelung von sich bewegenden Elementen (z. B. an Förderbändern, Ballenpressen von Abfällen)
  • Schutzvorhänge, Prallbleche an Abscheidern von Wertstoffen mittels Druckluft oder Magnet
  • Laufstege über Drahtzuführung für Pressen zur Verringerung der Stolp...

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