Fahrbare Gerüste sind nach DIN 4420-3 Gerüste mit längen- oder flächenorientierten Gerüstlagen aus Stahlrohren, Kupplungen und Systembauteilen, die auf Fahrrollen stehen und verfahren werden können (Abb. 2).

Abb. 2: Fahrbares Gerüst nach DIN 4420-3; Hinweis: Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde der Leitergang nicht dargestellt.

Werden Fahrrollen als Lenkrollen verwendet, müssen sie den Anforderungen nach DIN EN 1004 entsprechen. Fahrrollen müssen hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit und mit ihrer zulässigen Gebrauchslast gekennzeichnet sein. Sie müssen vollwandig, schlauchlos und so an den fahrbaren Gerüsten befestigt sein, dass sie gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sind.

Die erforderliche Tragfähigkeit der Fahrrollen ist im Einzelfall zu ermitteln.

Fahrbare Gerüste aus Stahlrohren und Kupplungen dürfen in der Regelausführung

  • nur auf höchstens 6,0 m² der Belagfläche mit dem flächenbezogenen Nutzgewicht der Lastklassen 1 bis 3 nach DIN EN 12811-1 belastet werden. Die verbleibende Belagfläche darf mit maximal 0,75 kN/m² belastet werden.
  • in Längs- und Querrichtung höchstens zweifeldrig ausgeführt werden. Dabei darf ein Verhältnis von Standhöhe zur kleinsten Aufstandbreite von höchstens 3 : 1 nicht überschritten werden. Die Standhöhe darf 12 m nicht übersteigen. Der Vertikalabstand der Längs- und Querriegel darf jeweils 2,0 m nicht überschreiten. Der Ständerabstand muss Tab. 2 entsprechen.
 
Lastklasse Waagerechter Abstand der Längsriegel max. in m Waagerechter Abstand der Querriegel max. in m
1 1,75 2,50
2 1,50 2,25
3 1,50 2,00

Tab. 2: Regelausführung von fahrbaren Gerüsten aus Stahlrohren und Kupplungen nach DIN 4420-3

 
Achtung

Aufstandbreite größer als Belagbreite

Fahrbare Gerüste aus Stahlrohren und Kupplungen, bei denen durch konstruktive Maßnahmen die Aufstandbreite gegenüber der Belagbreite vergrößert wird, entsprechen nicht der Regelausführung und bedürfen eines gesonderten Brauchbarkeitsnachweises.

Bei einer Windstärke über 6 muss das Gerüst gesichert werden.

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