Begriff

Fahrlässigkeit ist die Nichtbeachtung der im betrieblichen Alltag erforderlichen Sorgfalt. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wird mit dem Maßstab der Fahrlässigkeit eingeschätzt, inwieweit jemand die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen hat und ggf. haften muss bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlich bzw. strafrechtlich belangt werden kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Definiert ist die Fahrlässigkeit in § 276 BGB. Fahrlässiges Handeln ist v. a. Gegenstand rechtlicher Regelungen im bürgerlichen Recht, Strafrecht und betrieblichen Regelungen bzw. dem Arbeitsvertrag.

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