Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Zusammenfassung
Unter Feuchtarbeiten werden Tätigkeiten verstanden, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Arbeiten im feuchten Milieu ausführen, häufig oder intensiv ihre Hände reinigen oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen.
Feuchtarbeit wird als eine der wesentlichsten Ursachen für berufsbedingte Hauterkrankungen angesehen und muss daher in den betroffenen Branchen unbedingt Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
Für Feuchtarbeiten ist die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" die rechtliche Grundlage für die betriebliche Praxis.
Weitere wichtige Vorschriften sind:
1 Hautschädigungen durch Feuchtarbeiten
Die häufige Einwirkung von Wasser und wässrigen Arbeitsstoffen schädigt die Haut auf unterschiedliche Weise:
- Die oberen Hautschichten quellen auf und werden weniger widerstandsfähig.
- Hautfette und andere zellverbindende Substanzen werden ausgewaschen und hinterlassen die Haut porös und durchlässig. Das führt zum Austrocknen und damit zur Schädigung tiefer liegender Hautschichten und ermöglicht das Eindringen von Schadstoffen wie toxischen Stoffen und Allergenen.
Verschärft wirken diese Mechanismen noch:
- wenn im Arbeitsumfeld Haut gefährdende Gefahrstoffe eine Rolle spielen,
- bei Personen mit einschlägigen persönlichen Dispositionen (empfindliche oder vorgeschädigte Haut).
Diese Belastungen entstehen:
- an Arbeitsplätzen, an denen mit Wasser oder im nassen Umfeld gearbeitet wird,
- wenn arbeitsbedingt häufig und intensiv die Hände gewaschen werden.
Wenn diese genannten Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen erfolgen, verstärkt sich die Belastung, weil die Haut dabei zwischen den Flüssigkeitskontakten weniger Trocknungszeiten hat.
Gerade wenn es an Hautschutz bzw. -pflege mangelt, können an den Händen typische Schadensbilder wie Rötung, Hauttrockenheit, Schuppung, Einrisse und Juckreiz entstehen (Abnutzungsekzem). Sie werden bei anhaltender Belastung oft chronisch und können in eine beruflich bedingte Erkrankung der Haut übergehen, die u. U. eine Beschäftigung unmöglich macht – zumindest vorübergehend.
Zahlreiche Berufskrankheitsfälle
Hauterkrankungen dominieren seit Jahren das Berufskrankheitsgeschehen und liegen auf den ersten Plätzen, was die Anzahl angezeigter Verdachtsfälle angeht. Deshalb wird vonseiten der Aufsichtsbehörden großer Wert auf Prävention bei Hautrisiken wie Feuchtarbeit gelegt.
Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe zählt nicht als Feuchtarbeit
2023 wurde die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" dahingehend geändert, dass das alleinige Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe (ohne häufigen Kontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten und ohne häufiges Händewaschen bzw. Desinfizieren) nicht mehr als Feuchtarbeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn gewertet wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass der in flüssigkeitsdichten Handschuhen entstehende Feuchtigkeitsstau die Haut in vergleichbarer Weise belastet wie der Kontakt mit Wasser und wässrigen Flüssigkeiten. Die medizinische Einschätzung hat sich hier aber verändert, weil Studien gezeigt haben, dass die Haut, sobald sie nach dem Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen abgetrocknet ist, nicht negativ verändert erscheint.
Feuchtarbeit ist typischerweise relevant in Bereichen wie
2 Gefährdungsbeurteilung
Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber im Hinblick auf Hautgefährdungen u. a. ermitteln, ob Kriterien für Feuchtarbeit vorliegen. Dazu gehören Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit, d. h.
- Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Arbeitstag haben oder
- Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben und im häufigen Wechsel flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen (> 10-mal pro Arbeitstag) oder
- ihre Hände mindestens 15-mal pro Arbeitstag waschen oder
- flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen und im häufigen Wechsel Ihre Hände waschen (> 5 Mal pro Arbeitstag).
(Abschn. 3.3.6 Abs. 1 TRGS 401).
Bei der Einschätzung muss berücksichtigt werden, dass es unter bestimmten Umständen auch bei unter den hier beschriebenen Auslöseschwellen zu einer relevanten Hautgefährdung kommen kann, z. B. wenn Hautkontakt mit Wasser/wässrigen Flüssigkeiten, Händewaschen und Handschuhtragen in Kombination vorkommt oder wenn beim Händewaschen reibekörper- oder lösemittelhaltige Hautreinigungsmittel verwendet werden.
3 Schutzmaßnahmen
Bei anderen Hautgefährdungen sieht die TRGS 401 eine Einteilung in geringe, mittlere und hohe Gefährdungskategorien vor und weist entsprechende Schutzmaßnahmen zu. Aus systematischen Gründen erfolgt dies bei Feuchtarbeit nicht.
Stattdessen muss der Arb...