Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Ronny Senft
Tragbare Feuerlöscher dienen der Bekämpfung von Entstehungsbränden und müssen in allen Unternehmen vorhanden sein. Die Bestimmung der Anzahl der Feuerlöscher und deren Auswahl müssen gemäß ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" erfolgen. Früher wurde die Berechnung nach der Löschmittelmenge eines Feuerlöschers durchgeführt. Durch die Einführung der EU-Normen ist heute das sog. Löschvermögen ausschlaggebend. Die Löschmittelhersteller müssen demnach die sog. Löschmitteleinheiten des jeweiligen Löschers angeben und nachweisen. Die Auswahl und die Berechnung der notwendigen Anzahl ist eine klassische Aufgabe eines Brandschutzbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Feuerlöscher sind sehr vielseitig und nach einer entsprechenden Einweisung von jedem bedienbar.
Ein Universallöschmittel für die unterschiedlichen in den Betrieben vorkommenden brennbaren Stoffe und Materialien gibt es leider nicht. Daher müssen unterschiedliche Löschmittel eingesetzt werden. Im Wesentlichen wird unterschieden zwischen:
- Wasserlöscher: vorrangig für feste, glutbildende Stoffe (Brandklasse A: Holz, Textilien, Papier etc.), deren Löschprinzip auf der Abkühlung der brennenden Stoffe beruht.
- Pulverlöscher: für feste, glutbildende (Brandklasse A), flüssige oder flüssig werdende (Brandklasse B: Benzin, Öle, Lacke) sowie gasförmige Stoffe (Brandklasse C: Methan, Propan, Stadtgas). Das Löschprinzip ist das Verdrängen des Sauerstoffes und damit verbundene Ersticken des Brandes.
- Schaumlöscher: für feste, glutbildende (Brandklasse A) und flüssige oder flüssig werdende Stoffe (Brandklasse B). Das Löschprinzip ist hier die Abdeckung der brennenden Oberfläche durch die Schaumbildung um einen Erstickungs- und Abkühlungseffekt zu erreichen.
- Kohlendioxidlöscher: für flüssige oder flüssig werdende Stoffe sowie elektrische Anlagen und Einrichtungen (z. B. Serverräume, elektrische Schalteinrichtungen). Das Löschprinzip ist die Verdrängung des Sauerstoffes bzw. die Reduktion des Sauerstoffes über dem Brandgut. Dadurch wird der Brand erstickt.
Für Brände von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird keine eigenständige Brandklasse ausgewiesen. Feuerlöscher, die für die Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen geeignet sind, werden mit der maximalen Spannung und dem notwendigen Mindestabstand gekennzeichnet, z. B. bis 1.000 V, Mindestabstand 1 m.
Gesundheitsgefährdung durch Kohlendioxidlöscher
Beim Einsatz (also bereits der Bereitstellung) von Kohlendioxid (CO2) als Löschmittel sind Gesundheitsgefahren durch zu hohe CO2-Konzentrationen zu berücksichtigen (Abschn. 5.2 ASR A2.2).
Für das Löschen von Fettbränden wurden speziell hierfür geeignete Löscher entwickelt (Brandklasse F). Die auf den Fettbrandlöschern angegebene Zahl zeigt an, dass unter Prüfbedingungen ein Brand mit dem angegebenen Volumen (in Litern) Speisefett/-öl erfolgreich abgelöscht werden kann. Feuerlöscher der Brandklasse F sind mit einem Löschvermögen von 5F, 25F, 40F und 75F erhältlich. Eine Umrechnung in Löschmitteleinheiten (LE) erfolgt nicht.
Bei allen Löscherarten wird das Löschmittel durch Druck, also durch ein Treibmittel, ausgestoßen. Hier unterscheiden wir wieder zwischen sog. Dauerdrucklöschern (stehen ständig unter Druck und sind sofort betriebsbereit) und Aufladelöschern (Treibmittel wird durch Öffnen einer außen- oder innenliegenden Druckpatrone aktiviert).
Es werden unterschiedliche Größen von Feuerlöschern angeboten. Die Gewichtsangabe auf dem Löscher bezieht sich immer auf die Füllmenge, also auf die Menge des Löschmittels. Diese können variieren zwischen 2 kg bei Kohlendioxidlöschern und 12 kg bei Pulverlöschern. Grundsätzlich sollten bei der Auswahl im Hinblick auf die Größe auch schwächere Personen berücksichtigt werden. Zwei 6 kg Löscher sind besser als ein 12 kg Löscher. Als Griffhöhe für Feuerlöscher haben sich 0,8 m bis 1,2 m als zweckmäßig erwiesen.