Dr. Josef Sauer, Dipl.-Kffr. Katja Graf
Zusammenfassung
Flüssiggasanlagen sind ortsfeste bzw. stationäre Druckbehälter für Flüssiggas. Flüssiggas ist bei normalen Druck und normaler Temperatur gasförmig. Gasförmiges Flüssiggas lässt sich schon durch geringe Druckveränderung verflüssigen und somit abfüllen. Flüssiggasanlagen werden mit Flüssiggas abgefüllt. Bei einer Abnahme wird das Flüssiggas innerhalb der Anlage zu Gas umgewandelt.
Bei Flüssiggasanlagen, die zu Brennzwecken betrieben werden, wird zwischen Versorgungsanlage und Verbrauchsanlage unterschieden. Die "Versorgungsanlage" ist der Druckbehältertank. Alle damit verbundenen nachkommenden Anlagen nach der Hauptabsperreinrichtung (HAE) werden als "Verbrauchsanlagen" bezeichnet. Beispiele für Verbrauchsanlagen sind Heiz- und Trocknungsanlagen, Strahler oder Öfen.
1 Abgrenzung zu ortsveränderlichen Druckgasbehältern
Druckgasflaschen, Druckgasfässer, Druckgaskartuschen sind ortsveränderliche Druckgasbehälter. Ortsveränderlich bedeutet, dass diese Druckgasbehälter den Standort zwischen Füllung und Entleerung wechseln können. Bau, Ausrüstung und Prüfung von Flüssiggasflaschen unterliegen der Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV) und den Bestimmungen des ADR.
2 Gefährdungen
Zur Gruppe der Flüssiggase zählen brennbare Kohlenwasserstoffe, wie Propan, Propen, Butan, Buten etc. Die brennbaren Flüssiggase sind in der Gasphase brennbar und bilden in bestimmten Luft-/Sauerstoffgemischen eine explosionsfähige Atmosphäre.
Eine weitere Gruppe sind die tiefkalten Flüssiggase, wie z. B. tiefkaltes, flüssiges Argon oder tiefkalter, flüssiger Stickstoff. Diese sind nicht brennbar, dafür kann tiefkaltes Gas/Flüssiggas Kälteverbrennungen verursachen.
Beide Flüssiggasarten befinden sich in der Gasanlage unter Druck. Bei starker Erwärmung oder Hitzeeinwirkung auf die Druckbehälter kann es zu hohem Druckanstieg im Behälter kommen. Die Folge kann ein unkontrollierter Flüssiggasaustritt sein, im Ernstfall kann der Druckbehälter bersten.
Flüssiggas im gasförmigen Zustand ist schwerer als Luft und sinkt nach Freiwerden zu Boden. Die Gase sind unsichtbar und zur besseren geruchlichen Wahrnehmung zumindest odoriert. Tiefkalte flüssige Gase haben zudem die Eigenschaft in der Atmosphäre schnell zu verdampfen. Sie verdrängen dadurch Sauerstoff. In geschlossen Räumen, bei Arbeiten in Kanälen oder tiefer gelegenen Räumen besteht dadurch akute Erstickungsgefahr.
3 Sicherheitsmaßnahmen
3.1 Sichere Aufstellung
Die Anlagen müssen grundsätzlich so aufgestellt werden, dass Betrieb, Wartung und Instandhaltung sicher durchgeführt werden können.
Flüssiggasanlagen können unterirdisch im Freien oder in Räumen, die nicht unter Erdgleiche liegen, aufgestellt werden.
Die Anlagen müssen fest installiert auf Fundamenten aufgestellt und technisch dicht sein. Tritt dennoch Flüssiggas aus, darf es nicht in den Untergrund gelangen.
Bei der Aufstellung in Räumen sind bauliche Brandschutzmaßnahmen zu beachten. In jedem Fall muss die Anlage einer guten Luftumspülung ausgesetzt sein.
Flüssiggasanlagen dürfen nicht an Durchgängen, Durchfahrten oder anderen gefährlichen Bereichen und nur in ausreichendem Abstand zu Flucht- und Rettungswegen aufgestellt werden.
Die Anlagen müssen gegen mögliche mechanische Beschädigung (Schutz vor Anfahren durch Fahrzeuge oder Kranbetrieb), chemische und thermische, d. h., gegen unzulässige Erwärmung geschützt werden.
Auslegung von ortsfesten Druckgasbehältern bzgl. der zu erwartenden Betriebstemperatur
Bei der Auslegung von ortsfesten Druckgasbehältern ist gemäß Abschn. 4.1.1. Abs. 5 TRBS 3146 die maximal zu erwartende Betriebstemperatur zu berücksichtigen. Bei unter Druck verflüssigten Gasen ist dabei i. d. R. mindestens von folgenden zu erwartenden Temperaturen auszugehen:
- 50 °C bei oberirdischen Druckgasbehältern ohne besonderen Schutz gegen Erwärmung,
- 40 °C bei oberirdischen Druckgasbehältern, die in Räumen aufgestellt sind oder einen besonderen Schutz gegen Erwärmung besitzen; gegen Sonneneinstrahlung reicht hierzu i. d. R. ein heller Anstrich aus,
- 30 °C bei erdgedeckten Druckgasbehältern, bei denen die Erddeckung mindestens 0,5 m beträgt.
Es dürfen nur für die Versorgungsanlage vorgesehene Verbrauchsanlagen angeschlossen werden (Beachtung der Anschlusswerte etc.).
Zum Entleeren angeschlossene Druckgasbehälter (d. h. zum Füllen der Anlage) muss ein ausreichender Bereich eingehalten werden, in dem sich keine Kelleröffnungen und -zugänge, Gruben und ähnliche Hohlräume, Luft- und Lichtschächte sowie brennbares Material befinden.
Versorgungsanlage und Verbrauchseinrichtungen sollen durch fest verlegte Rohrleitungen verbunden sein. Auch die Rohrleitungen müssen gegen zu erwartende mechanische, thermische Belastungen ausreichend geschützt sein.
Zwischen Versorg...