Im Vorfeld der Ausführung des Arbeitsauftrags sind alle notwendigen Informationen mit dem Auftraggeber ausgetauscht worden. Dazu gehören neben dem eigentlichen Auftrag auch die Vorgaben im "Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen" und die gemeinsame Gefährdungsbeurteilung (siehe Abschn. 2.2), bei der notwendige Schutzmaßnahmen festgelegt wurden.

Achten Sie z. B. darauf, ob es bereits besondere Regelungen für den Zugang zum Betriebsgelände gibt. Diese können z. B. das Tragen von Besucherausweisen oder spezielle Regelungen für das Befahren des Betriebsgeländes sein. Darüber sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen. Derartige Regelungen finden Sie auch im Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen.

 
Praxis-Tipp

Ansprechpartner erfragen

Wurde Ihnen kein Koordinator des Auftraggebers benannt, sollten Sie spätestens beim Eintreffen beim Auftraggeber fragen, wer Ihr Ansprechpartner ist. Dieser zeigt Ihnen dann die Örtlichkeiten, die zur Ausübung Ihres Auftrages wichtig sind und spricht notwendige Maßnahmen mit Ihnen ab.

Fragen Sie beim Auftraggeber nach, ob die An- und Abmeldung generell beim Koordinator erfolgen muss. Entsprechende Regelungen finden Sie auch im Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen. Es ist empfehlenswert und in vielen Betrieben vorgeschrieben, sich im jeweiligen Arbeitsbereich beim zuständigen Vorgesetzten an- und abzumelden.

Der Verantwortliche der Fremdfirma vor Ort überwacht i. d. R. die fachliche Ausführung des Auftrages. Es gehört jedoch auch zu seinen Pflichten, die Einhaltung der festgelegten Schutzmaßnahmen sowie die sicherheitsgerichtete Ausführung der Arbeiten sicherzustellen. Gibt es Abweichungen oder können Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden, muss sich der Verantwortliche der Fremdfirma mit dem Koordinator des Auftraggebers in Verbindung setzen, um eine Lösung herbeizuführen. Gegebenenfalls sind neue Schutzmaßnahmen festzulegen.

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