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Die Gefährdungsbeurteilung ist gemeinsam vom Auftraggeber (Koordinator) und dem Verantwortlichen der Fremdfirma durchzuführen.
Auftrag (durchzuführende Arbeiten): |
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Einsatzort (Arbeitsbereich, Arbeitsplatz): | |
Auftraggeber/Koordinator/Tel.: | |
Verantwortlicher der Fremdfirma/Tel.: | |
Aufsichtführender/Tel.: (falls erforderlich) |
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(Gefährdungen können z. B. entstehen durch kraftbetriebene Arbeitsmittel, bewegte und ggf. automatisch anlaufende Maschinen, Staplerverkehr, Krantransporte, Gase, Gefahrstoffe, heiße Oberflächen, Lärm, Heißarbeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr, ionisierende oder nicht ionisierende Strahlung)
Ermittelte Gefährdung | Vereinbarte Schutzmaßnahme |
Folgende Genehmigungen sind täglich vor Arbeitsaufnahme durch den Verantwortlichen der Fremdfirma einzuholen:
□ | Heißarbeiten (Schweißen, Trennen, Schneiden, Löten, Auftauen) |
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□ | Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen |
□ | Einfahrerlaubnis in Behälter/Silos |
□ | Befahrerlaubnis für bestimmte Wege und Gebäudeteile |
□ | |
□ | |
□ |
Der Verantwortliche der Fremdfirma bestätigt, dass er die eingesetzten Fremdfirmenmitarbeiter entsprechend den ermittelten Gefährdungen sowie den festgelegten Schutzmaßnahmen vor Arbeitsaufnahme unterweisen wird. Er ist für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch seine Mitarbeiter verantwortlich.
Datum/Unterschrift Auftraggeber/Koordinator |
Datum/Unterschrift Verantwortlicher der Fremdfirma |
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