Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd.Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Haarwäsche und Haarpflege
1.1 Haut Beeinträchtigung der natürlichen Schutzfunktion der Haut und evtl. daraus folgende Ekzeme und Allergien durch chemische Arbeitsstoffe[2]

GefStoffV

ArbMedVV

BedGgstVO

TRGS 401

TRGS 530

DGUV-R 112-195

DGUV-I 212-017

BGW 04-05-090

Substitution:

  • Ersatz von Dauerwellmitteln, die Ester der Thioglykolsäure enthalten durch Mittel mit nicht sensibilisierenden Inhaltsstoffen oder, wenn solche noch nicht zur Verfügung stehen, mit weniger stark sensibilisierenden Stoffen (z. B. Salzen der Thioglykolsäure)
  • Ersatz staubender Haarkosmetika (z. B. Blondiermittel, Farben) durch Granulate, Pasten, Gele
  • Ersatz von Naturgummilatexhandschuhendurch andere geeignete Schutzhandschuhe (Gefahr einer Latexallergie)

Technische Maßnahmen:

  • Bei nicht möglichem Einsatz von Ersatzstoffen Anwendung weniger gefährlicher expositionsarmer Substanzen
  • Einsatz von Portionsspendern zur Verdünnung von Konzentraten
  • Vermeiden des Einsatzes nickelhaltiger Arbeitsgeräte
  • Benutzung hautverträglicher Produkte
  • schonende Hautreinigung
  • Einrichtung eines separaten Handwaschplatzes

Organisatorische Maßnahmen:[3]

  • regelmäßiger Wechsel zwischen Feucht- und Trockenarbeit (z. B. Nasshaar- im Wechsel mit Trockenhaarschnitt) und Begrenzung der Feuchtarbeit auf 2 Stunden pro Tag
  • Verteilen von Feuchtarbeiten auf mehrere Beschäftigte
  • Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses und relevanter Betriebsanweisungen
  • Erarbeitung eines Hautschutz- und Händehygieneplans
  • Durchführung gesundheitspädagogischer Seminare (GPS)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut" (verbindlich ab 4 Stunden Feuchtarbeit pro Tag)

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Tragen von Schutzhandschuhen zum Haarewaschen und bei allen Feuchtarbeiten unter Beachtung der Kriterien nach TRGS 530, Abschn. 4.4

    • Tragen von Einmalhandschuhen aus Nitril oder Vinyl (PVC) für das Zubereiten, Mischen und Umfüllen von Kosmetika (zuverlässiger Hautschutz, Erhalt des Tastgefühls)
    • Tragen von Einmalhandschuhen aus Nitril für das Färben, Tönen, Blondieren sowie für Dauerwellen (mechanisch belastbar, geringe Allergiegefahr, Allergiegefahr durch Latex-Einmalhandschuhe)
    • Einsatz mehrfach verwendbarer Haushaltshandschuhe aus Nitrilkautschuk oder Vinyl mit langen Stulpen bei Reinigungsarbeiten
  • regelmäßige Anwendung von Hautschutz- und Hautpflegepräparaten
  • Verwendung von Schutzcremes ohne Duft- und Konservierungsstoffe
1.2 Fußböden Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle durch nasse und rutschige Fußböden

ArbStättV

ASR A1.2

ASR A1.5

DGUV-R 108-003

DGUV-I 204-022

Technische Maßnahmen:

  • Verlegen von rutschsicheren Bodenbelägen nach R 9

Organisatorische Maßnahmen:

  • Trockenhalten des Fußbodens
  • Gewährleistung der erforderlichen Arbeitsfläche
  • Organisieren der Ersten Hilfe

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen rutschfester Schuhe
1.3 Rücken Fehlbelastungen und Fehlbeanspruchungen im Schulter- und Nackenbereich durch einseitige und ungünstige Arbeitshaltungen

ArbStättV

ArbMedVV

DGUV-I 207-010

DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen"

DIN 33402

DIN EN ISO 7250-1

Technische Maßnahmen:

  • Installation höhenverstellbarer Waschbecken
  • Bereitstellen von Stehhilfen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Gewährleistung des Wechsels zwischen den Arbeitshaltungen Sitzen und Stehen durch ergonomische Gestaltung des Arbeitsablaufs
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Unterweisung in rückengerechter Arbeitsweise
  • Empfehlung von Rückenschule und Ausgleichsgymnastik
  • Tragen bequemer Schuhe mit rutschfester Sohle
1.4 Elektrischer Strom Gefahr eines Stromschlags bei defekten Gehäusen oder Isolierungen von elektrischen Geräten bzw. bei defekten Kabeln und Leitungen

DGUV-V 3

DGUV-I 203-002

DGUV-I 203-049

Technische Maßnahmen:

  • FI-Schutz
  • regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und Dokumentation
  • Schützen von Steckdosen vor Spritzwasser

Organisatorische Maßnahmen:

  • Außerbetriebsetzung defekter Geräte, Kabel und Leitungen
  • Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten nur durch Elektrofachkräfte

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit elektrischen Geräten und Betriebsmitteln
1.5

Infektionsschutz

gilt auch für Pkt. 2 u. 3

Gefahr einer Infektion durch Viren (z. B. SARS-CoV-2) bei der Haar- und Bartpflege über

  • Atemluft bzw.
  • kontaminierte Oberflächen

IfSG

DGUV-R 101-018

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-190

DGUV-I 212-017

DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"

BGW 06-13-091

Technische Maßnahmen:

  • Abstand zwischen Friseur-Arbeitsplätzen ≥ 1,50 m
  • Schutzschild zwischen Kasse und Kundschaft
  • regelmäßige Lüftung des Arbeitsraums

Organisatorische Maßnahmen:

  • Festlegen der Beweg...

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