Fußböden lassen sich nach zu erwartenden Verunreinigungen und den daraus resultierenden speziellen Anforderungen unterteilen in:
- Trockenbereich
- Nassbereich
- Schmierstoffbereich
- Weichstoffbereich
- Natürlicher Bodenbereich (Erdboden, Schnee, Eis)
3.1.1 Trockenbereich
In Trockenbereichen gibt es keine stärkeren Verschmutzungen und kein eingetragenes Wasser. Diese Form kommt hauptsächlich in Bürobereichen vor. Als Bodenbelag hat sich weiches, nicht oder nur schwach strukturiertes Material aus Kunststoff oder strapazierbarer Teppichboden bewährt. Bei Ledersohlen kann jedoch auch ein Teppich glatt sein. In Fluren und Treppen kommen häufig auch nicht glasiertes keramisches oder natürlich raues Material zum Einsatz. Bei starker Punktbelastung, wie sie z. B. in Lagerhallen auftritt, sind harte, raue Bodenbeläge erforderlich. Hier muss auch besonders darauf geachtet werden, dass diese Eigenschaften über die Zeit erhalten bleiben. Der Betrieb von Flurförderzeugen kann zu einer starken Abnutzung führen, die eine Nachbesserung nach einer gewissen Nutzung erforderlich macht.
In Trockenbereichen können bereits geringe Mengen Staub auf nicht angerauten Böden, wie z. B. Parkett, PVC oder glatt geschliffene Natursteine, die Sicherheit gegen Ausgleiten erheblich herabsetzen. Damit keine Feuchtigkeit in die Trockenbereiche eingetragen wird, was gerade im Bereich von Gebäudeeingängen vorkommen kann, sind sog. Schmutzschleusen zu installieren. Diese Schmutzschleusen können angeraute Metallgitterroste oder auch rostartige Gummimatten in Kombination mit Schmutzmatten sein. Beide Bereiche sind mindestens für 2 Schritte zu dimensionieren.
Treppen sind ebenfalls rutschhemmend zu gestalten. Dies gilt für die gesamte Trittfläche. Bei Treppen aus Naturstein, Beton und ähnlichen Materialien empfiehlt sich eine Anrauung von bis zu 5 cm von der Stufenkante. Angebrachte Winkelleisten, Kantenbeschichtungen oder auch eingearbeitete Gummikanten dürfen nicht höher als die Stufenfläche sein und nicht überstehen, da sich sonst die Stolpergefahr erhöht.
3.1.2 Nassbereiche
In Fußbodenbereichen, in denen wässrige Lösungen, wie z. B. Tropf- und Kondenswasser, Laugen oder Getränke, anfallen können, darf sich kein Gleitfilm zwischen Schuhsohle und Fußboden bilden. Andernfalls ist eine gute Rutschhemmung nicht zu erreichen. Die Böden in Nassbereichen müssen also eine raue Oberfläche haben, damit die Flüssigkeit in den Profilvertiefungen fließen kann. Die Rutschhemmung bleibt aufgrund der Profilspitzen erhalten. Harte Körnungen (Siliziumcarbit, Quarz, Feinsplitt etc.) auf und im Estrich oder anderen Bodenbeläge erhöhen die Rutschfestigkeit. Ist mit größeren Flüssigkeitsmengen zu rechnen, so können auch stärkere Profiltiefen wie Rinnen erforderlich sein, die die Flüssigkeit z. B. zum Kanal abführen (wenn dies zulässig ist). Solche Profiloberflächen wirken sich je nach Ausprägung negativ beim Einsatz von Flurförderzeugen aus, da sie beanspruchende Fahrzeug- und Körperschwingungen verursachen. Hier gilt es, ein geeignetes Profil und/oder passende Reifen auszuwählen.
Roste haben viel Verdrängungsraum für Flüssigkeiten. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Roste angeraut sind, damit die Schuhsohlen sich "festkrallen" können. Andernfalls ist die Rutschhemmung bei harten Sohlen nicht oder unzureichend gewährleistet. Gitterroste aus gewelltem Blech reichen i. d. R. nicht aus. Im Winter neigen Roste zur Vereisung! Stufenkanten von Treppen müssen profiliert oder aus rutschhemmendem Material sein. Diese Eigenschaften sollten regelmäßig überprüft werden, da Abnutzungen auftreten können. Bei Rosten ist generell auch auf eine sichere Fixierung, z. B. durch Schrauben, zu achten, da es sonst zu schweren Sturzunfällen kommen kann.
3.1.3 Schmierstoffbereich
Gerade in Produktions- und Werkstattbereichen spielen Schmierstoffe eine bedeutende Rolle. Dies können Fette, Öle, Leim, Emulsionen etc. sein. Je nach Art und zu erwartender Menge des Schmierstoffes ist eine entsprechend ausgeprägte Profilierung des Fußbodens erforderlich, damit ausreichend Verdrängungsvolumen vorhanden ist. Auch hier muss ein Einsatz von Fahrzeugen berücksichtigt werden. Roste sind unter den gleichen Bedingungen wie im Nassbereich möglich. Zusätzlich muss bei der Gefahr des seitlichen Abrutschens neben einer eventuellen Umwehrung auch eine 5 cm hohe Fußleiste angebracht werden.
3.1.4 Weichstoffbereich
Ein Weichstoffbereich liegt vor, wenn im Arbeitsbereich zähflüssige Stoffe anfallen wie Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse oder Leim. Diese Stoffe müssen durch eine harte und spitze Profilierung des Bodenbelages beim Betreten oder Befahren zerteilt oder zermahlen werden. Das Sohlen- oder Radprofil muss sich ausreichend mit der Oberflächenprofilierung verkrallen können, um eine ausreichende Rutschhemmung zu erreichen. Zusätzlich muss ein ausreichender Verdrängungsraum zur Verfügung stehen, der dieses zerkleinerte Material aufnehmen kann. Gitterroste müssen scharfe Kanten haben und auch bei längerer Benutzung rutschhemmend sein.
3.1.5 Natürlicher Bodenbereich
Eine rutschhemmende Wirkung muss auch bei erdigem Material, z. B. ...