Neben den Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 nach Anhang 1 ASR A1.5 gibt auch der sog. "Wuppertaler Sicherheitsgrenzwert" Aufschluss über die Sicherheit gegen Ausgleiten. Der Fachbereich Sicherheitstechnik an der Universität Wuppertal beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Gleitsicherheit. Eines der Ergebnisse dieser Forschungsarbeit sind die "Wuppertaler Sicherheitsgrenzwerte" (siehe auch DGUV-I 208-041 "Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen").
Danach bewirken Reibzahlen unterhalb µ = 0,30 ein nicht akzeptables Ausgleitrisiko (unsicherer Bereich). Bei zunehmender Reibzahl nimmt die Sicherheit gegen Ausgleiten zu. Im Bereich µ = 0,30 bis µ = 0,45 können zusätzliche Maßnahmen getroffen werden (z. B. Warnhinweise, Geländer), um die erforderliche Sicherheit zu erreichen (bedingt sicher). Oberhalb von µ = 0,45 kann von einem "sicheren" bzw. "sehr sicheren" Zustand ausgegangen werden. Reibzahlen oberhalb von µ = 1,1 sind i. d. R. unerwünscht, da sie zu stark stoppend wirken. Ein hoher Sohlenverschleiß, erschwerte Fußdrehungen und schlechte Reinigungseigenschaften kommen hinzu.
Spezielle Anforderungen an Fußböden
Für die unterschiedlichen Unternehmensbereiche gibt es spezielle betriebliche Anforderungen an Fußböden. Dies können z. B. Abriebfestigkeit, Chemikalienbeständigkeit oder elektrostatische Ableitfähigkeit sein.
Es muss aber auch geregelt werden, wie gleitfördernde Verunreinigungen vermieden oder beseitigt werden und wie die Böden zu reinigen sind. Fußböden lassen sich nach zu erwartenden Verunreinigungen und den daraus resultierenden speziellen Anforderungen unterteilen in:
- Trockenbereich,
- Nassbereich,
- Schmierstoffbereich,
- Weichstoffbereich,
- natürlicher Bodenbereich (Erdboden, Schnee, Eis).
Für jeden Bereich sind abgestimmte Bodenbeläge auszuwählen und Maßnahmen zu ergreifen, um Ausgleitunfälle zu vermeiden. Die Reinigung muss auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt werden. Auch die Sohlenauswahl beeinflusst mögliche Ausgleitunfälle.
Im Bereich des Arbeitsschutzes sollte es primär immer das Ziel sein, eine mögliche Gefahr zu vermeiden. Dieser Grundsatz gilt auch in Bezug auf das Verhindern von Ausgleitunfällen. Es sollte daher versucht werden, durch die Gestaltung der Arbeitsplätze und Verkehrswege gleitfördernde Verunreinigungen zu vermeiden:
- Dämpfe lassen sich oftmals am Entstehungsort absaugen.
- Die Verschleppung von gleitfördernden Verunreinigungen in weitere Bereiche kann durch Abstreifer, Schmutzfangmatten und Gitterroste vermieden werden.
- Bindemittel aus Vlies oder als Streugut hilft bei der Aufnahme von Flüssigkeiten und beugt so einer weiteren Ausbreitung vor.
- Nicht zuletzt spielt auch die Reinigung eine entscheidende Rolle. Je nach Aufkommen von gleitfördernden Verunreinigungen sind die Art und die Häufigkeit der Reinigungen anzupassen. Reinigungen sind hierbei unerlässlich – egal ob in Trocken- oder in Feuchtbereichen.
Bei der Planung neuer Arbeitsräume oder beim Umbau, bei Änderung oder Renovierung stellt sich die Frage der Auswahl geeigneter Bodenbeläge. Für die Auswahl ist es wichtig, sich alle Anforderungen bewusst zu machen, denen der künftige Bodenbelag entsprechen soll. Es muss also geprüft werden, ob
- der vorgesehene Bodenbelag für den Verwendungsbereich ausreichende Rutschhemmung besitzt;
- die mechanische Festigkeit des Bodenbelags, die Beständigkeit gegen chemische und physikalische Einwirkungen sowie die Haftung des Bodenbelages auf dem Untergrund den zu erwartenden Belastungen entsprechen.
Anforderungen an Böden
In bestimmten Arbeitsbereichen muss der Bodenbelag dem Raddruck von Flurförderzeugen standhalten oder ein rüttelfreies Befahren mit Transportgeräten, z. B. Servierwagen für Speisen, ermöglichen.
Beschädigte Böden setzen die Rutschhemmung herab, erhöhen die Stolpergefahr, behindern Transportvorgänge und können auch aus hygienischer Sicht Nachteile bringen. Bei der Auswahl der Bodenbeläge sollte auch die Art des späteren Reinigungsverfahrens berücksichtigt werden.
Benachbarte Arbeitsbereiche
Erfahrungsgemäß treten an Übergangsstellen zwischen verschiedenen Arbeitsräumen oder -bereichen mit Bodenbelägen stark unterschiedlicher Rutschhemmung Sturzunfälle deshalb auf, weil beim Übergang von einem auf den anderen Bodenbelag die veränderten Reibungsbedingungen zwischen Schuh und Fußboden den Gehvorgang beeinflussen. Werden in benachbarten Arbeitsräumen oder -bereichen Bodenbeläge unterschiedlicher Rutschhemmung eingesetzt, ist darauf zu achten, dass die Bodenbeläge jeweils zwei benachbarten Bewertungsgruppen zugeordnet sind, z. B. Bewertungsgruppen R 10 und R 11 oder R 11 und R 12. Benachbarte Arbeitsbereiche mit unterschiedlicher Rutschgefahr, in denen die Beschäftigten wechselweise tätig sind, sollten einheitlich mit dem Bodenbelag der jeweils höheren Bewertungsgruppe ausgestattet werden.
Bodenbeläge mit Verdrängungsraum haben den Vorteil, dass sich gleitfördernde Stoffe unterhalb der Gehebene in den Hohlräumen absetzen können. Dadurch b...