Zusammenfassung
- Unfälle durch Ausgleiten, Stolpern, Umknicken oder Stürzen bilden einen Schwerpunkt in der Unfallstatistik – unabhängig von der Branche.
- Jeden Tag ereignen sich mehr als 1.000 derartiger Unfälle in Deutschland. Über 50.000 Menschen stürzen so schwer, dass sie ins Krankenhaus müssen. Mehr als 6.100 dieser Unfälle pro Jahr führen zu Dauerschäden mit der Folge neuer Rentenzahlungen.
- Diese Unfallarten sind branchenunabhängig und somit Thema für jedes Unternehmen.
- Sog. "Ausgleitunfälle" werden maßgeblich von der Auswahl von Bodenbelägen im Zusammenhang mit auftretenden Verunreinigungen und Material der Schuhsohlen beeinflusst.
- Der Arbeitgeber muss geeignete Bodenbeläge auswählen, um Sturz- und Ausgleitunfälle zu verhindern. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an einzelne Bereiche zu berücksichtigen.
1 Details
1.1 Definition
Die Fußböden der Arbeitsräume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen. Sie müssen folgende Eigenschaften aufweisen:
- gegen Verrutschen gesichert,
- tragfähig,
- trittsicher und
- rutschhemmend.
Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien müssen so gestaltet werden, dass sie von den Mitarbeitern bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können (Anhang 5.1 ArbStättV).
Die ASR A1.5 fordert, dass Fußböden in Abhängigkeit von Art und Nutzung sowie der zu erwartenden gleitförmigen Stoffe (z. B. Wasser, Öl, Fett, Staub) sicher benutzt werden können. Rutschgefahren müssen durch geeignete Schutzmaßnahmen vermieden werden. Hierzu zählen Fußbodenbeläge mit einer hohen Rutschhemmung oder zusätzlichem Verdrängungsraum. Die ASR A1.5 beschreibt ebenfalls Schutzmaßnahmen gegen Stolpern. So müssen z. B. Leisten, Abdeckungen, Ablauföffnungen, Ablaufrinnen, Profile oder Ähnliches in begehbaren Bereichen von Fußböden so gestaltet und installiert sein, dass dadurch keine Stolperquellen entstehen. Abschn. 3.2 DGUV-R 108-003 definiert unterschiedliche Bewertungsgruppen der Rutschhemmung zwischen R9 und R13. j
1.2 Hintergrund
Neben den Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 nach Anhang 1 ASR A1.5 gibt auch der sog. "Wuppertaler Sicherheitsgrenzwert" Aufschluss über die Sicherheit gegen Ausgleiten. Der Fachbereich Sicherheitstechnik an der Universität Wuppertal beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Gleitsicherheit. Eines der Ergebnisse dieser Forschungsarbeit sind die "Wuppertaler Sicherheitsgrenzwerte" (siehe auch DGUV-I 208-041 "Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen").
Danach bewirken Reibzahlen unterhalb µ = 0,30 ein nicht akzeptables Ausgleitrisiko (unsicherer Bereich). Bei zunehmender Reibzahl nimmt die Sicherheit gegen Ausgleiten zu. Im Bereich µ = 0,30 bis µ = 0,45 können zusätzliche Maßnahmen getroffen werden (z. B. Warnhinweise, Geländer), um die erforderliche Sicherheit zu erreichen (bedingt sicher). Oberhalb von µ = 0,45 kann von einem "sicheren" bzw. "sehr sicheren" Zustand ausgegangen werden. Reibzahlen oberhalb von µ = 1,1 sind i. d. R. unerwünscht, da sie zu stark stoppend wirken. Ein hoher Sohlenverschleiß, erschwerte Fußdrehungen und schlechte Reinigungseigenschaften kommen hinzu.
Spezielle Anforderungen an Fußböden
Für die unterschiedlichen Unternehmensbereiche gibt es spezielle betriebliche Anforderungen an Fußböden. Dies können z. B. Abriebfestigkeit, Chemikalienbeständigkeit oder elektrostatische Ableitfähigkeit sein.
Es muss aber auch geregelt werden, wie gleitfördernde Verunreinigungen vermieden oder beseitigt werden und wie die Böden zu reinigen sind. Fußböden lassen sich nach zu erwartenden Verunreinigungen und den daraus resultierenden speziellen Anforderungen unterteilen in:
- Trockenbereich,
- Nassbereich,
- Schmierstoffbereich,
- Weichstoffbereich,
- natürlicher Bodenbereich (Erdboden, Schnee, Eis).
Für jeden Bereich sind abgestimmte Bodenbeläge auszuwählen und Maßnahmen zu ergreifen, um Ausgleitunfälle zu vermeiden. Die Reinigung muss auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt werden. Auch die Sohlenauswahl beeinflusst mögliche Ausgleitunfälle.
Im Bereich des Arbeitsschutzes sollte es primär immer das Ziel sein, eine mögliche Gefahr zu vermeiden. Dieser Grundsatz gilt auch in Bezug auf das Verhindern von Ausgleitunfällen. Es sollte daher versucht werden, durch die Gestaltung der Arbeitsplätze und Verkehrswege gleitfördernde Verunreinigungen zu vermeiden:
- Dämpfe lassen sich oftmals am Entstehungsort absaugen.
- Die Verschleppung von gleitfördernden Verunreinigungen in weitere Bereiche kann durch Abstreifer, Schmutzfangmatten und Gitterroste vermieden werden.
- Bindemittel aus Vlies oder als Streugut hilft bei der Aufnahme von Flüssigkeiten und beugt so einer weiteren Ausbreitung vor.
- Nicht zuletzt spielt auch die Reinigung eine entscheidende ...