Dr.-Ing. Vilia Elena Spiegel-Ciobanu
Das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung hängt in erster Linie von verfahrens- und wirkungsspezifischen Faktoren ab. Bei mittleren, hohen und sehr hohen Emissionsraten – ohne lüftungstechnische Maßnahmen – treten im Atembereich des Schweißers Schadstoffkonzentrationen auf, die die Grenzwerte mehrfach überschreiten. Bei niedrigen Emissionsraten liegen die Schadstoffkonzentrationen im Atembereich des Schweißers erfahrungsgemäß im Grenzwertbereich oder knapp darunter.
Um die Gesundheitsgefährdung des Schweißers durch die Schadstoffe zu minimieren, sind technische, organisatorische und in bestimmten Situationen zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Entsprechend der GefStoffV sind zunächst das eingesetzte Schweißverfahren und die Schweißzusatzwerkstoffe dahingehend zu überprüfen, ob schadstoffärmere Verfahren und Werkstoffe zur Verfügung stehen und ob diese eingesetzt werden können. Zu den schadstoffarmen Schweißverfahren zählen z. B. energiereduzierte Verfahren, wie das ColdArc- und das Impulslichtbogen-Verfahren.
Bezüglich der Zusatzwerkstoffe wird auch dazu geraten, mit den Herstellern oder Lieferanten der Zusatzwerkstoffe Kontakt aufzunehmen. Es gibt bestimmte Elektroden, die weniger Schweißrauch produzieren, allerdings muss der jeweilige Zusatzwerkstoff immer auf den Schweißprozess abgestimmt sein. Auch eine Verringerung der Spannung um 0,5 V führt zu einer niedrigeren Emissionsrate. Oft lassen sich die Schweißrauch-Emissionen durch die Kombination optimierter Parameter deutlich reduzieren. Wirksame lüftungstechnische Maßnahmen, die im Schadstoff-Entstehungsbereich mit geeigneten Erfassungselementen, z. B. solchen mit Flansch oder mit brennerintegrierter Absaugung, zum Einsatz kommen, führen zu einer deutlich geringeren Emission von Schadstoffen in den Arbeitsbereich.
Entsprechend der GefStoffV und der TRGS 528 sollen die umgesetzten Schutzmaßnahmen, insbesondere lüftungstechnische Anlagen am Arbeitsplatz, auf ihre Wirksamkeit geprüft und ihre Funktion optimiert werden. Meist führt die Kombination mehrerer technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie die Anwendung persönlicher Schutzausrüstungen (z. B. gebläseunterstütze Atemschutzgeräte) zum Ziel.
Technische Schutzmaßnahmen
- Als technische Schutzmaßnahme, die besonders bei der Bearbeitung von hochlegiertem Stahl einzusetzen ist, wird die Auswahl von schadstoffarmen Verfahren in Bezug auf Chrom(VI)-Verbindungen, wie Wolfram-Inertgas-Schweißen (WIG) oder Metallaktivgasschweißen (MAG), anstelle von Lichtbogenhandschweißen empfohlen; beim MAG-Schweißen bilden sich überwiegend dreiwertige Chromverbindungen, die nicht als krebserzeugend eingestuft sind.
- Eine wirksame Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe kann z. B. beim Lichtbogenhandschweißen mit umhüllten hochlegierten Stabelektroden die Gesundheitsgefährdungen durch Chrom(VI)-Verbindungen sehr stark verringern.
- Die Anwendung der Impulstechnik beim Schutzgasschweißen führt zur Senkung der Schweißrauchemission um 50 bis zu 90 %.
- Optimierung von Parametern (z. B. Strom, Spannung, nach Herstellerangaben).
Die hohe Schweißrauchkonzentration beim MAG-Schweißen kann durch die richtige Anwendung einer brennerintegrierten Absaugung deutlich reduziert werden. Bei Schweißverfahren in Hallen ist es i. Allg. erforderlich, Systeme mit Absaugung und Frischluftzufuhr (Raumlüftung) zum Entfernen der Schadstoffe zu verwenden. Die mit Schadstoffen verunreinigte Luft muss in geeigneter Weise durch saubere Luft ersetzt werden. Bei Verfahrens-/Werkstoffkombinationen, von denen erfahrungsgemäß mittlere, hohe oder sehr hohe Gefährdungen ausgehen können, ist i. d. R. als Primärmaßnahme eine Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe notwendig und zweckmäßig, um die Konzentration der entstehenden Schadstoffe möglichst unter den jeweiligen Grenzwert zu verringern.
Insbesondere bei Schweißarbeiten in engen Räumen oder in Räumen mit unzureichendem Luftaustausch soll die Anwendung von brennerintegrierter Absaugung sowie jede andere Form von Erfassung der Schadstoffe unmittelbar im Entstehungsbereich favorisiert werden.
Abb. 1: Schweißen mit brennerintegrierter Absaugung
Abb. 2: Erfassungselement mit Flansch
Wenn die lüftungstechnischen Maßnahmen für den Schutz der Beschäftigten nicht ausreichend sind, sind zusätzlich zu den o. g. Schutzmaßnahmen Atemschutzgeräte (z. B. mit Frischluft belüftete Helme) als persönliche Schutzmaßnahme zu verwenden (vgl. DGUV-R 109-002). Beim Einsatz von Atemschutzgeräten wird auf die DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" verwiesen (vgl. Abb. 3).
Abb. 3: Tragen von Atemschutzgerät mit Frischluftzufuhr