Durchführung der Gefährdungsbeurteilung |
Die Gefährdungsbeurteilung wird von fachkundigen Personen durchgeführt. |
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Für alle ermittelten Gefährdungen wird ein Risiko eingeschätzt und Schutzmaßnahmen zur Verringerung des Risikos ermittelt. |
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Bei der Maßnahmenhierarchie findet das STOP-Prinzip Anwendung: Substitution und Technische Schutzmaßnahmen sind Persönlichen Schutzmaßnahmen vorzuziehen. |
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Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen wird kontrolliert und darauf aufbauend werden ggfs. weitere Schutzmaßnahmen abgeleitet. |
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Es werden alle relevanten Tätigkeiten berücksichtigt. |
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Es werden alle relevanten Arbeitsmittel berücksichtigt. |
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Art, Umfang und Fristen zur Prüfung von Arbeitsmitteln werden festgehalten. |
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Die Einrichtung der Arbeitsstätte sowie selten benutze Bereiche, wie bspw. Dächer oder Schalträume, werden berücksichtigt. |
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Neben dem Normalbetrieb werden besondere Betriebszustände und Betriebsstörungen berücksichtigt, wie z. B.: Rüst-, Einrichtungs-, Erprobungsarbeiten, Störungsbeseitigung, Reinigung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, An-/ Abfahrprozesse, Außendiensttätigkeiten oder Homeoffice. |
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Ausmaß, Art und Dauer der inhalativen Exposition von Gefahrstoffen wird ermittelt und beurteilt. |
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Es werden nicht nur Gefahrstoffe berücksichtig, die unmittelbar mit der Tätigkeit zusammenhängen, sondern auch sonstige, im Betrieb freigesetzte Gefahrstoffe, wie z. B. Dieselmotoremissionen. |
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Mögliche Wechselwirkungen von Gefahrstoffen werden berücksichtigt. |
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Durch Gefahrstoffe bedingte Brand- und Explosionsgefahren werden berücksichtigt. |
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In der Gefährdungsbeurteilung wird das Verhalten im Notfall berücksichtigt. |
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Es werden alle relevanten Personen beteiligt, wie z. B. Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte, Mitarbeiter, Betriebsarzt, Betriebsrat oder weitere (auch externe) Fachexperten. |
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Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung |
Die Gefährdungsbeurteilung wird regelmäßig, z. B. alle 1 - 2 Jahre, auf Aktualität überprüft. |
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Die Gefährdungsbeurteilung wird anlassbezogen aktualisiert, z. B. bei Umbauten, Neuanschaffung von Maschinen und Arbeitsmitteln, veränderten Prozessen oder (Beinahe-) Unfällen und Verletzungen. |
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Bei Neuerstellung und bei Aktualisierungen wird der Stand der Technik berücksichtigt. |
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Bei Neuerstellung und bei Aktualisierungen werden die aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen, Regeln und Normen berücksichtigt. |
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Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden Betriebsanweisungen erstellt. |
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Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fließen in die Unterweisung mit ein. |
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Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung kann die arbeitsmedizinische Vorsorge ermittelt werden. |
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Besonderheiten |
Es werden die besonderen Belange von besonders schutzbedürftigen Personen, wie z. B. Kinder, Jugendliche, Schwangere, Stillende Mütter oder Menschen mit Behinderung, berücksichtigt. |
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Es werden Aspekte von Arbeitszeit- und Schichtmodellen berücksichtigt. |
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Es wird eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Einflussfaktoren durchgeführt. |
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Es werden Aspekte der alters- und alternsgerechten Arbeit berücksichtigt. |
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