In Abhängigkeit von enthaltenen Stoffen und Beschaffenheit gefährlicher Abfälle ergibt sich ein Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt:

  • Stäube oder Dämpfe können eingeatmet werden, die Lungen schädigen oder zu sonstigen Gesundheitsschäden führen z. B. Einatmen von Asbestfasern.
  • Spritzer flüssiger gefährlicher Abfälle können Haut- oder Augenschäden hervorrufen, z. B. beim Umfüllen gebrauchter Säuren oder Laugen.
  • Spitze Gegenstände können Verletzungen verursachen, z. B. gebrauchte Spritzen aus Klinikabfällen.
  • Abfälle aus Krankenhäusern können bei Kontakt oder Verletzung Infektionen auslösen.
  • Werden Abfälle, die miteinander reagieren, versehentlich zusammengebracht, können unkontrollierte Reaktionen ausgelöst werden z. B. Temperaturerhöhung, Entzündung, Explosion.
  • Sind Sammelbehälter nicht geeignet oder beschädigt, können flüssige Abfälle auslaufen und ins Grundwasser gelangen (wassergefährdende Stoffe).
  • Sind Lagerräume nicht ausreichend belüftet, kann sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.

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