In Abhängigkeit von enthaltenen Stoffen und Beschaffenheit gefährlicher Abfälle ergibt sich ein Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt:
- Stäube oder Dämpfe können eingeatmet werden, die Lungen schädigen oder zu sonstigen Gesundheitsschäden führen z. B. Einatmen von Asbestfasern.
- Spritzer flüssiger gefährlicher Abfälle können Haut- oder Augenschäden hervorrufen, z. B. beim Umfüllen gebrauchter Säuren oder Laugen.
- Spitze Gegenstände können Verletzungen verursachen, z. B. gebrauchte Spritzen aus Klinikabfällen.
- Abfälle aus Krankenhäusern können bei Kontakt oder Verletzung Infektionen auslösen.
- Werden Abfälle, die miteinander reagieren, versehentlich zusammengebracht, können unkontrollierte Reaktionen ausgelöst werden z. B. Temperaturerhöhung, Entzündung, Explosion.
- Sind Sammelbehälter nicht geeignet oder beschädigt, können flüssige Abfälle auslaufen und ins Grundwasser gelangen (wassergefährdende Stoffe).
- Sind Lagerräume nicht ausreichend belüftet, kann sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.
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