Begriff

Eine Gefahrenquelle ist die mögliche Ursache einer Gefahr. Gefährdungen bestehen, wenn Personen räumlich und/oder zeitlich mit Gefahrenquellen zusammentreffen können. Ziel des Arbeitsschutzes ist, Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu vermeiden bzw. zu verringern. Gefährdungen bzw. Gefahrenquellen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festgelegt. Das Arbeitsschutzgesetz fordert, Gefahren "an ihrer Quelle zu bekämpfen" (§ 4 Nr. 2 ArbschG).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu vermeiden bzw. zu verringern (§ 4 ArbSchG, vgl. auch Minimierungsgebot für den Umgang mit Gefahrstoffen in § 7 GefStoffV). Die Beurteilung von Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätzen erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG). Dabei werden Gefährdungen bzw. Gefahrenquellen ermittelt. Höchste Priorität hat, die Gefahrenquelle selbst zu beseitigen. Ist das nicht möglich, müssen technische, organisatorische bzw. persönliche Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die erforderlichen Maßnahmen müssen an der Quelle ansetzen (§ 4 ArbSchG).

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