Einrichtungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung müssen instand gehalten werden. Spätestens nach 2 Jahren sind diese zu überprüfen. Leucht- und Schallzeichen sind vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen zu prüfen. Festgestellte Mängel sind zu beseitigen.

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