Zusammenfassung
Ein Signal ist ein Zeichen mit einer definierten Bedeutung. Es gibt die unterschiedlichsten Signaltechniken, wie z. B. Lichtsignale, Handsignale, elektrische Signale. Signale werden häufig eingesetzt, um eindeutig wahrnehmbare Informationen sehr schnell zu vermitteln. Daher sind sie unerlässlich um auf Gefahren aufmerksam zu machen. Wichtige Gefahrensignalarten im Arbeitsschutz sind vorwiegend optische und akustische Gefahrensignale. Gefahrensignale können unterschieden werden in Warn- und Notsignale.
- ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
- DIN EN 981 "Sicherheit von Maschinen – System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale"
- DIN EN 61310-1 "Sicherheit von Maschinen – Anzeigen, Kennzeichen und Bedienen – Teil 1: Anforderungen an sichtbare, hörbare und tastbare Signale"
Optische Gefahrensignale:
- DGUV-I 209-068 "Ergonomische Maschinengestaltung – Checkliste und Auswertungsbogen"
- DGUV-I 209-069 "Ergonomische Maschinengestaltung – Informationen zur Checkliste"
- DIN 4844-1 "Graphische Symbole; Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen; Teil 1"
- DIN EN 842 "Sicherheit von Maschinen – Optische Gefahrensignale – Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung"
Akustische Gefahrensignale:
- DIN EN ISO 7731 "Ergonomie – Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten – Akustische Gefahrensignale"
- ISO 8201 "Akustik – Akustisches Notsignal für Räumung"
- IFA "Erfahrungen und Richtlinien für Warnsignale am Arbeitsplatz"
- DIN 33404-3 "Gefahrensignale für Arbeitsstätten; Akustische Gefahrensignale; Einheitliches Notsignal; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung"
- DIN EN ISO 7731 "Ergonomie – Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten – Akustische Gefahrensignale"
1 Teil der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Gefahrensignale sind Teil der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Diese sind u. a. in der ASR A1.3 geregelt. Demnach ist eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einzusetzen, wenn Risiken oder Gefahren verbleiben trotz
- Maßnahmen zur Verhinderung,
- technischer Schutzeinrichtungen,
- arbeitsorganisatorischer Maßnahmen.
Dabei sind die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Der Begriff Gefahrensignal ist gleichbedeutend mit dem Begriff Warnsignal oder Warnzeichen.
Ein Warnzeichen wird hier als Sicherheitszeichen definiert, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt. Ist das Hör- oder Sehvermögen von betreffenden Personen eingeschränkt, ist eine ergänzend oder alternativ geeignete Kennzeichnungsart einzusetzen. Warn- und/oder Notsignale mit Energiequelle (Leuchtsignal, Schallzeichen) müssen über eine selbstständig einsetzende Notversorgung verfügen.
2 Optische Gefahrensignale
2.1 Sicherheitskennzeichen
Optische Sicherheitskennzeichen müssen jederzeit deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden. Sie müssen aus solchen Werkstoffen bestehen, die gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sind.
2.2 Anforderungen an optische Gefahrensignale von Maschinen
- Der Bediener muss von typischen Arbeitspositionen aus die optischen Warnsignale erkennen und unterscheiden.
- Wenn die Maschine dem Bediener eine Blickrichtung vorgibt, sollte sich das Warnsignal innerhalb des Gesichtsfeldes befinden.
- Der Bediener darf durch das Warnsignal nicht geblendet werden.
- Das Warnsignal muss in allen Lichtbedingungen erkennbar und von anderen Lichtsignalen unterscheidbar sein.
- Wenn mehrere Gefahrensignale vorhanden sind, müssen sich diese durch mind. 2 Merkmale (Farbe, Zeitverlauf, …) unterscheiden.
- Warnsignale müssen der standardisiert festgelegten Bedeutung entsprechen (DIN EN 842:2009, DIN EN 981:2009).
Farbe |
Bedeutung |
Zweck |
Rot |
Gefahr! |
Lebens- bzw. Verletzungsgefahr, z. B. durch ungeschützte bewegliche Teile. |
Gelb |
Vorsicht! |
Zustandsänderung, Temperatur, Druck sind z. B. nicht im normalen Bereich. |
Grün |
Normalzustand |
Sicherheit. Weitermachen. |
Blau |
Handeln |
Anlagenspezifische Aktion ist erforderlich. |
Tab. 1: Bedeutung der Farbsignale
- Das Warnsignal muss wirksam sein, solange bis die gefährliche Situation behoben ist.
- Warnsignale müssen regelmäßig durch z. B. Sichtprüfung auf Wirksamkeit überprüft werden.
3 Akustische Warnsignale
3.1 Allgemeine Anforderungen
Akustische Gefahrensignale erfolgen in Form von Schallzeichen. Schallzeichen sind kodierte akustische Signale ohne Verwendung einer künstlichen oder menschlichen Stimme. Schallzeichen können neben Leucht- und Sprechzeichen eingesetzt werden, wenn auf zeitlich begrenzte Risiken oder Gefahren aufmerksam gemacht werden soll.
Es gibt 3 wichtige akustische Warnsignalarten:
- Notsignale (z. B. Evakuierungsnotsignale oder Notsignale zur Räumung);
- Warnsignale von Fahrzeugen, Transporteinrichtungen;
- Signaltöne von Maschinen.
In Abschn. 5.5 ASR A1.3 sind folgende allgemeine Anforderungen festgelegt:
- Schallzeichen müssen eindeutig identifizierbar und ihre Bedeutung betrieblich festgelegt sein;
- Schallzeichen müssen so lange eingesetzt werden, wie dies für die Sicherheitsaussage erforderlich ist;
- ein im Betrieb festgelegtes Notsignal muss sich von anderen betrieblichen Schallzeichen und von den beim öffentlichen Alarm verwendeten Signalen unter...