Um Brand- und Explosionsgefährdungen zu vermeiden, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge ergreifen:

  1. Gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen vermeiden, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können.
  2. Zündquellen vermeiden, die Brände oder Explosionen auslösen können.
  3. schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und anderer Personen verringern.

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