Ein AMS-Konzept soll folgende Festlegungen zum Informationsfluss und zur Zusammenarbeit im Rahmen des AMS enthalten:

4.1

Für die interne wechselseitige Kommunikation und Zusammenarbeit sollen Verfahrensweisen festgelegt werden (soweit zutreffend) zwischen

  1. Beschäftigten, besonderen Funktionsträgern und Führungskräften,
  2. Fachabteilungen (z. B. mit den Aufgaben Beschaffung, Instandhaltung, Aus- und Weiterbildung) und besonderen Funktionsträgern,
  3. innerbetrieblichen Ausschüssen/Arbeitskreisen, die sich mit Sicherheit und Gesundheitsschutz unmittelbar oder mittelbar befassen,
  4. innerbetrieblichen Ausschüssen/Arbeitskreisen, Führungskräften, besonderen Funktionsträgern und Beschäftigten sowie
  5. der eigenen und anderen Organisationen (z. B. Fremdfirmen und Leiharbeitsunternehmen), die an gemeinsamen Arbeitsplätzen der eigenen Organisation oder in nicht voneinander getrennten Arbeitsbereichen tätig sind.
4.2

Für die Kommunikation und Zusammenarbeit mit externen Stellen sollen ebenfalls Verfahrensweisen festgelegt werden. Diese sollen insbesondere umfassen:

  1. die Anlässe (z. B. Erfüllung von Anzeige- und Meldepflichten),
  2. die Partner (z. B. Behörden, Unfallversicherungsträger, überbetriebliche Dienste, Sachverständige) sowie
  3. Forderungen an die Art der Kommunikation bzw. Zusammenarbeit.
4.3 Im Bedarfsfall soll ein Verfahren für die Bekanntgabe von Sachverhalten, die von öffentlichem Interesse sind, festgelegt und dokumentiert werden (z. B. Ereignisse mit Wirkung auf die Nachbarschaft).

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