Für Gemische – von ihrer Herstellung bis zu ihrer Verwendung – sind 2 Verpflichtungen unter REACH von besonderer Bedeutung:
- Informationen zu den Rohstoffen müssen in das Sicherheitsdatenblatt des Gemisches durch den Formulierer einbezogen werden. Der Formulierer bekommt diese Informationen mit den Sicherheitsdatenblättern, die ihm der Lieferant seiner Rohstoffe zur Verfügung stellt.
- Die Überprüfung durch den Formulierer des Gemisches, ob seine Verwendung(en) der Rohstoffe im Gemisch und die seiner Kunden/der Endanwender durch das erweiterte Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten abgedeckt sind. Die Verpflichtung hinsichtlich des Kunden entsteht, sobald der Kunde ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt erhält (Art. 37 Nr. 4 REACH).
Diesen Pflichten geht ein wichtiger Schritt im Rahmen der Stoffregistrierung voraus: die Durchführung der Stoffsicherheitsbeurteilung und der Expositionsbewertung für die Rohstoffe durch Hersteller oder Importeure.
Risiko-Managementmaßnahmen berücksichtigen
Für nachgeschaltete Anwender besteht die Verpflichtung, die genannten Risikomanagement-Maßnahmen zu berücksichtigen auch bei Stoffen ohne Sicherheitsdatenblättern oder bei Stoffen mit Sicherheitsdatenblättern ohne Expositionsszenarien (REACH Art. 37 Nr. 5).
3.1 Informationen zu Rohstoffen einbeziehen
Jeder nachgeschaltete Anwender muss bei der Erstellung seines eigenen Sicherheitsdatenblattes für identifizierte Verwendungen die einschlägigen Expositionsszenarien aus den ihm zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblättern einbeziehen und sonstige einschlägige Informationen aus diesen Sicherheitsdatenblättern nutzen (Art. 31 Nr. 7 REACH).
Diese Anforderung gilt für jeden, der Sicherheitsdatenblätter erhält und dann selbst für seinen Stoff bzw. sein Gemisch ein Sicherheitsdatenblatt erstellen muss. Sie gilt daher auch für Formulierer, die Gemische herstellen und sie zusammen mit den zugehörigen Sicherheitsdatenblättern an ihre Kunden verkaufen.
3.2 Verwendung der Rohstoffe im Gemisch abgedeckt?
Jeder nachgeschaltete Anwender in der gesamten Lieferkette eines Stoffes oder eines Gemisches hat die Verpflichtung zu überprüfen, ob seine Verwendung (und ggf. die Verwendungen seiner Kunden) durch die Expositionsszenarien, die er mit dem Sicherheitsdatenblatt erhalten hat, abgedeckt werden. Dies schließt den "ersten" Formulierer, der das "erste" Gemisch herstellt, genauso ein wie die nachfolgenden Formulierer und letztlich den Endanwender des "fertigen" Gemisches.
Jeder nachgeschaltete Anwender muss demnach prüfen, ob er die Verwendungsbedingungen (= Anwendungsbedingungen und Risikomanagement-Maßnahmen) erfüllt, die im Expositionsszenario des Sicherheitsdatenblattes seines Lieferanten beschrieben sind (Art. 37 Nr. 4 REACH).
Erweiterte Sicherheitsdatenblätter pragmatisch auswerten
Wenn man ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt mit Expositionsszenarien bekommt, sollte man zunächst prüfen, welche der Expositionsszenarien für die Verwendungen wichtig sind. Dann sollte man herausfinden, ob in diesen Expositionsszenarien Angaben für Risikomanagement-Maßnahmen enthalten sind. Diese Angaben müssen mit der Praxis der Verwendung im Unternehmen verglichen werden. Falls im Expositionsszenario Angaben zum Scaling gemacht werden, sollten diese genutzt werden.