Das SDB liefert im Wesentlichen Informationen darüber, um welchen Gefahrstoff es sich handelt, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen geeignet sind, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Es ist damit die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, zum Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen sowie für Betriebsanweisungen.
Informationen im Sicherheitsdatenblatt
Das SDB liefert der Beschaffung notwendige Informationen, u. a.
- Kontaktdaten des Lieferanten,
- genaue Bezeichnung des Stoffes (Handelsname),
- geeignete bzw. erhältliche Gebindegrößen.
Gewerbliche Anwender benötigen das Sicherheitsdatenblatt
Gewerbliche Anwender - nach REACH als "nachgeschaltete Anwender" bezeichnet - müssen Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationen zur Gefährdungsbeurteilung vom Lieferanten beschaffen (§ 6 Abs. 2 GefStoffV). In der Praxis empfiehlt es sich, mind. alle 2 Jahre die aktuelle Version der Sicherheitsdatenblätter anzufordern, um stets auf dem aktuellen Stand zu sein.
Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende Angaben (z. B. Angaben zur Verwendung) hin überprüfen und ggf. ein neues, fehlerfreies und vollständiges Exemplar anfordern. Dies ist vor dem Hintergrund, dass Sicherheitsdatenblätter häufig Mängel aufweisen, besonders wichtig für eine zuverlässige Beurteilung möglicher Gefährdungen.
Für die Plausibilitätsprüfung können Gefahrstoffportale und -datenbanken genutzt werden. Da dies nur fachkundige Personen leisten können, ist hier eine enge Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen in Arbeitsschutz und Beschaffung erforderlich.
Tipp: PDF-Sicherheitsdatenblätter automatisch einlesen Sicherheitsdatenblätter liegen meist in Papierform oder als PDF-Dateien vor. Um relevante Informationen für das Gefahrstoffmanagement zu nutzen, werden diese dann sowohl im Gefahrstoffverzeichnis als auch in Betriebsanweisungen manuell erfasst, durch mühsames Abtippen oder “Kopieren und Einfügen”. Auch die Aktualisierung ist sehr aufwändig. Software-Anwendungen ermöglichen, PDF-Sicherheitsdatenblätter automatisch einzulesen. Das Einleseprogramm prüft die Datenqualität mittels KI und weist auf Texte hin, die überprüft werden sollen, bevor die Daten weiter bearbeitet werden. Diese Plausibilitätsprüfung wird dokumentiert. Durch anschließende Freigabe der Daten entsteht ein individuelles Gefahrstoffverzeichnis. Dort stehen die Daten zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung: U.a. können Anwender auf Knopfdruck Betriebsanweisungen erstellen und aktualisieren. Einen Anbieter für eine Software für Gefahrstoffe mit dieser neuen Funktionalität finden Sie hier. |
Lieferant muss das Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen
Lieferant kann nach REACH-Verordnung der Hersteller, Inverkehrbringer (Händler) oder Importeur von Stoffen und Gemischen sein. Er muss Sicherheitsdatenblätter kostenlos in der Landessprache zur Verfügung stellen (Art. 31 Abs. 8 1907/2006/EG) bzw. übermitteln und zwar spätestens bei der ersten Lieferung oder nach jeder Überarbeitung. Dies kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Das Bereitstellen im Internet genügt dann, wenn der Kunde hierüber bei Erstlieferung informiert wird und bei Änderungen des SDB per E-Mail benachrichtigt wird. Diese Vorgehensweise setzt jedoch voraus, dass der Kunde über einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse verfügt und diesem Lieferweg zugestimmt hat.
Sicherheitsdatenblätter müssen von einer fachkundigen Person erstellt und regelmäßig aktualisiert werden. Dies soll gewährleisten, dass sie fachlich richtig und vollständig sind (§ 6 Abs. 1 GefStoffV). Die Qualifikation für Ersteller von Sicherheitsdatenblättern regelt Abschn. 5 TRGS 220. Wird ein Sicherheitsdatenblatt neu erstellt oder geändert, muss dies nach den Vorgaben der REACH-Verordnung erfolgen. Inhalt und Struktur legt Art. 31 i. V. mit Anhang II 1907/2006/EG fest.