Wie können Formulierer bei der Erstellung ihrer eigenen Sicherheitsdatenblätter die stoffbezogenen Informationen einbeziehen, die sie von ihren Lieferanten erhalten haben? Im Regelfall sind dies erweiterte Sicherheitsdatenblätter, die Expositionsszenarien enthalten können. Dem Formulierer stehen dabei mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
5.1 Expositionsszenarien weiterleiten
Expositionsszenarien der einzelnen Stoffe des Gemisches können an den Kunden weitergeleitet werden, ohne diese zu überarbeiten oder abzugleichen. Aber dies ist nur möglich, wenn die Informationen in den Expositionsszenarien untereinander stimmig sind und wenn sie nicht im Widerspruch stehen zu den Informationen des "Gesamt"-Sicherheitsdatenblattes.
Nachgeschaltete Anwender nicht überfordern
Es ist in der Praxis sehr unwahrscheinlich, dass nachgeschaltete Anwender Maßnahmen für die sichere Verwendung eines Stoffes umsetzen werden, wenn sie in mehreren Expositionsszenarien verteilt kommuniziert werden.
In vielen Fällen wird es erforderlich sein, eines oder mehrere der erhaltenen stoffbezogenen Expositionsszenarien anzupassen, damit sie die besondere Expositionssituation abbilden, die vom Gemisch ausgeht. Diese angepassten bzw. nicht angepassten Expositionsszenarien werden dann zu Anhängen des Sicherheitsdatenblattes des Gemisches.
Sicherheitsdatenblatt muss in sich stimmig sein
Die erste Möglichkeit, das Weiterleiten der Expositionsszenarien, die ein Akteur von seinem Lieferanten erhalten hat, erscheint auf den ersten Blick am einfachsten zu sein. Diese Möglichkeit kann besonders für Gemische interessant sein, die nur eine sehr begrenzte Zahl an gefährlichen Stoffen enthalten. Allerdings muss sichergestellt sein, dass für die Sicherheitsdatenblätter die Informationen im Anhang übereinstimmen mit den Informationen im Hauptteil (Kap. 1–16).
Wenn das Gemisch besondere expositionsbestimmende Eigenschaften aufweist, die von denen der reinen Inhaltsstoffe abweichen, können auch besondere Risikomanagement-Maßnahmen erforderlich werden. Diese sind in den Expositionsszenarien der Inhaltsstoffe noch nicht enthalten, müssen aber im Sicherheitsdatenblatt dargestellt werden. Das Anhängen der unveränderten Expositionsszenarien der Inhaltsstoffe an das Sicherheitsdatenblatt des Gemisches führt in diesem Fall zu der Situation, dass in dem so generierten Anhang wichtige Risikomanagement-Maßnahmen fehlen. Dann ist es sinnvoll ein eigenes "Gemisch-Expositionsszenario" zu erstellen.
5.2 Gemisch-Expositionsszenario erstellen
Bei einem "Gemisch-Expositionsszenario" werden die erhaltenen stoffbezogenen Expositionsszenarien zu einem neuen Expositionsszenario für das Gemisch zusammengeführt. Es wird dann als eigener Anhang für das Sicherheitsdatenblatt des Gemisches verwendet.
Wenn für mehrere Stoffe im Gemisch derselbe Expositionsweg von Bedeutung ist, empfiehlt es sich, dies in einem Expositionsszenario für diesen Weg für das Gemisch zu berücksichtigen.
Eigene Anhänge zur sicheren Verwendung von Gemischen müssen nicht erstellt werden, können aber Sinn machen
Expositionsszenarien für Gemische müssen nicht erstellt werden, können aber erstellt werden. Letztlich wird es von der jeweiligen Situation des Akteurs im Markt abhängen, welche der dargestellten Möglichkeiten für ihn und seine Kunden am besten passt. Es hängt außerdem von der Zahl gefährlicher Stoffe im Gemisch und von der Art der Wirkungen der Stoffe ab.
5.3 Sicherheitsdatenblatt eines Gemisches ohne Expositionsszenario
In diesem Fall wird dem Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch kein Expositionsszenario angefügt. Dann werden Auszüge der relevanten Informationen zu Risikomanagement-Maßnahmen und Verwendungsbedingungen aus den erhaltenen Expositionsszenarien zusammengefasst und bei der Ausarbeitung der entsprechenden Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes des Gemisches (Kap. 1–16) berücksichtigt. Als Formulierer kann man seine Kunden bei der Erfüllung ihrer REACH-Aufgaben sehr unterstützen, wenn ihnen gut verständliche und umsetzbare Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für erweiterte Sicherheitsdatenblätter.
Produkte für die breite Öffentlichkeit
Für Produkte, die der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, ist gemäß Art. 31 Nr. 4 REACH kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich. Es müssen aber Informationen geliefert werden, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und die Umwelt zu ergreifen.
Expositionsszenarien für Gemische sind nur eine von mehreren Möglichkeiten Informationen zu Stoffen in die Erstellung der dann erweiterten Sicherheitsdatenblätter für Gemische einzubeziehen. Es gibt in REACH keine formale Verpflichtung für einen Akteur der Lieferkette, ein Expositionsszenario für ein Gemisch zu erstellen.
Pflicht zur Kommunikation bei Expositionsszenarien von Stoffen
Wenn ein Registrant im Rahmen der Stoffregistrierung ein Expositionsszenario für einen Stoff erstellt, der in der Lieferkette verwendet wird, muss er dieses Expositionsszenario auch kommunizieren.
Für nachgeschaltete Anwender, die...