Gemische sind aus zwei oder mehreren Stoffen bestehende Gemenge, Gemische oder Lösungen. Typische Gemische sind i. d. R. Farben, Klebstoffe, Reiniger oder Bauchemikalien.
Der Begriff Gemisch wird in Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung), Art. 2 Abs. 8 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bzw. § 3 Abs. 4 Chemikaliengesetz definiert.
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