Dr. rer. nat. Kirsten Sucker
Um Gerüche im Innenraum zu bewerten, wird das Konzept der Geruchsleitwerte (GLW-Konzept) derzeit überarbeitet. Das Ziel ist, mithilfe von bekannten Geruchsschwellen diejenige Konzentration eines Einzelstoffes zu bestimmen, die von den meisten Menschen als "geruchlich auffällig" und möglicherweise "erheblich belästigend" empfunden wird. Das GLW-Konzept stößt jedoch an seine Grenzen, wenn die belästigende Wirkung auf dem Zusammenspiel mehrerer Einzelstoffe beruht. Bei der Anwendung von Geruchsleitwerten ist außerdem zu beachten, dass die Geruchswahrnehmung und die Bewertung immer auch von der individuellen Empfindlichkeit und von den persönlichen Erfahrungen und Erwartungen abhängen.
Der Begriff "erheblich belästigend" ist ebenso schwierig zu konkretisieren wie der Begriff "gesundheitlich zuträgliche Atemluft". Nach Anhang 3.6 Abs. 1 ArbStättV muss in umschlossenen Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Ein belästigender Geruch sollte also vermieden werden, soweit es die Natur des Betriebs gestattet. I. d. R. sollten keine belästigenden Gerüche von Produkten (z. B. Bauchemikalien) und Geräten (z. B. Laserdrucker und -kopierer) oder Anlagen (z. B. raumlufttechnische Anlagen) ausgehen.
Da bei Geruchsproblemen Ursachensuche und Beseitigung oft langwierig und aufwendig sind, ist gezieltes und regelmäßiges Lüften eine häufig empfohlene und vergleichsweise leicht anzuwendende Gegenmaßnahme. Eine Schweizer Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einhaltung von Normen und Empfehlungen zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für einen gesundheits- und leistungsfördernden Arbeitsplatz ist. Wirklich entscheidend ist die Sicht des Raumnutzers. Da es häufig Missverständnisse über Zusammenhänge zwischen gesundheitlichen Beschwerden und Luftschadstoffen gibt, ist es ratsam, Betroffene möglichst frühzeitig bei der Suche nach den Ursachen und der Planung von Maßnahmen einzubeziehen. Verbesserungsmaßnahmen können nur dann positive Auswirkungen auf Gesundheit und Arbeitsleistung haben, wenn die Verbesserung für die Betroffenen auch subjektiv spürbar ist.
Geruchsarme Bauprodukte
Wenn es um die Planung von Bau- oder Renovierungsmaßnahmen geht, sind Informationen zu gerucharmen Bauprodukten wichtig. Mit der Aktualisierung des AgBB-Schemas ist seit 2018 nun auch die Bewertung von Geruchsemissionen aus Bau- und Einrichtungsprodukten möglich. Grundlage dafür ist die DIN ISO 16000-28 Ziffer 10.3 sowie die Richtlinie VDI 4302/Blatt 1. Allerdings ist die Geruchsprüfung nicht verbindlich, sondern beruht auf Freiwilligkeit.
Report Innenraumarbeitsplätze
Unterstützung bei (Geruchs-)Problemen an Innenraumarbeitsplätzen bietet der Leitfaden "Innenraumarbeitsplätze – Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld".
Dufte Kollegen
Gegenseitige Rücksichtnahme gehört zu einem guten Arbeitsklima. Das gilt auch für die Benutzung von Parfüm und Aftershave. Der Duft sollte maximal bis zu einem Abstand von einer Armlänge für andere wahrnehmbar sein und darüber hinaus nicht mehr. Da man sich an den eigenen Duft schnell gewöhnt und ihn dann nicht mehr richtig dosieren kann, sollte man öfters zwischen verschiedenen Düften wechseln.
Tägliches Waschen und Kleiderwechseln gehört zum Alltag, doch unangenehmer Körper- oder Schweißgeruch ist ein Tabuthema. Eine Umfrage ergab, dass nur etwa 50 % einen Kollegen auf einen unangenehmen Körpergeruch ansprechen würde. Allerdings wären 75 % für einen solchen Hinweis dankbar. Es ist also besser, den unangenehmen Körpergeruch anzusprechen, allerdings unter 4 Augen und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Entscheidend ist dabei nicht eine Erklärung für den Körpergeruch, sondern deutlich zu machen "Stell das ab!"