Warum sind Arbeitsplatzgrenzwerte oft wesentlich höher als Innenraumrichtwerte?
In einem Büroraum wird die Belastung der Luft mit Naphthalin, z. B. durch Ausdünstungen aus teerhaltigen Bodenaufbauten, wie eine Wohnraumbelastung betrachtet und nicht wie eine Belastung am Arbeitsplatz [AGW 2 mg/m3 (2018); RW II 0,03 mg/m³, RW I 0,01 mg/m³ (2013)].
Ein wesentlicher Unterschied besteht im Zeit- und im Personenbezug.
Bei der Festlegung eines Arbeitsplatzgrenzwertes wird von einer i. d. R. 8-stündigen Exposition an 5 Tagen in der Woche während der Lebensarbeitszeit (ca. 40 Jahre) ausgegangen. Arbeitsplatzgrenzwerte gelten für Arbeitende, also i. d. R. für gesunde Erwachsene, an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Belastung zu erwarten ist. Arbeitende, die berufsbedingt Gefahrstoffen ausgesetzt sind, erhalten eine arbeitsmedizinische Betreuung und befinden sich somit unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung.
Bei der Erarbeitung von Innenraum-Richtwerten werden auch besonders empfindliche Personen, wie Kinder, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen (z. B. Asthma), berücksichtigt und es wird von einem Daueraufenthalt, d. h. 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche ein Leben lang, ausgegangen.