Kontrolle, ob beim Aufbau und der Nutzung von Gerüsten die allgemeinen sicherheitstechnischen Bestimmungen eingehalten werden (v. a. TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten"). Für den Gerüstbau gibt es zahlreiche DIN-Normen, die im Einzelfall berücksichtigt werden müssen.
Gerüste |
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Check |
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Bemerkungen |
1) |
Grundsätze: Für Gerüstbauer besteht auf dem obersten Gerüstbelag Absturzgefahr. Aus diesem Grund ist beim Auf- oder Abbau grundsätzlich auf der obersten Gerüstebene eine absturzsichernde Maßnahme zu ergreifen. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf darauf verzichtet werden. Damit Gerüstbauer während des Aufbaus im Ausnahmefall ohne Absturz sichernde Maßnahme arbeiten dürfen, erhalten sie eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Ordnungsgemäß erstellte Gerüste selbst können sicher benutzt werden. Wird auf mehreren Ebenen gearbeitet, dann besteht Gefahr durch herabfallende Gegenstände (Tragepflicht für Schutzhelm). Gerüste dürfen nur durch befähigte Personen geändert werden. |
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2) |
Werden Gerüstbauarbeiten nur von Fachfirmen oder fachlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt und sind diese Personen dafür fachlich und körperlich geeignet ? |
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3) |
Wird die Gerüstbauarbeit durch eine befähigte Person beaufsichtigt? Die befähigte Person muss für den jeweiligen Einsatzbereich ausgewählt und bestellt sein. |
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4) |
Wird die Belastung (Personen und Lasten) für das zu errichtende Gerüst berücksichtigt? |
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5) |
Erhalten Gerüstbauer eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach den "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" G41 für "Arbeiten mit Absturzgefahr"? |
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6) |
Ist der Verkehrsbereich beim Gerüstauf- und abbau für Dritte gesperrt? |
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7) |
Tragen alle Gerüstbauer und Gerüstbenutzer auf Gerüsten einen Schutzhelm? |
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8) |
Steht ausreichend Gerüstmaterial zur Verfügung, falls das Gerüst während der Nutzungsdauer erweitert werden muss? |
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9) |
Wurde für das Errichten und Demontieren des Gerüsts eine Gefährdungsbeurteilung erstellt? Hinweis: Dabei sollen mögliche gegenseitige Gefährdungen berücksichtigt werden. |
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10) |
Sind besondere Schutzmaßnahmen für den Gerüstbauer erforderlich? Beispiel: Tragen von PSA in gefahrstoffbelasteten Bereichen. |
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11) |
Ist das Gerüst max. 30 cm im Arbeitsbereich von anderen tragfähigen und ausreichend großen Flächen entfernt? Wenn nicht (z. B. im Bereich von Fensteröffnungen): Maßnahmen gegen Absturz vorsehen. |
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12) |
Werden besondere Maßnahmen ergriffen, falls das Gerüst im Verkehrsbereich aufgestellt ist, und Fußgänger durch herabfallende Gegenstände getroffen werden könnten?
- Schutzdach
- Fußgängertunnel
- Verkleidung mittels Planen (Achtung: zusätzliche Windlast berücksichtigen).
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13) |
Werden die Gerüste nach DIN EN 12811 errichtet?
- die Begriffe haben sich gegenüber der früheren DIN 4420 geändert
- 6 Lastklassen und 2 Breitenklassen (in DIN 4420 Begriff Gerüstgruppe)
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14) |
Werden Vorkehrungen für sehr schlechte Witterungsverhältnisse getroffen?
- Wettervorhersage + ggf. Unwetterwarnungen berücksichtigen
- Gerüst rechtzeitig räumen lassen
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15) |
Wird berücksichtigt, dass auf Gerüsten der Lastklasse 2 und Breitenklasse W 06 (Gerüstgruppe 2 nach DIN 4420) keine Materialien oder Bauteile gelagert werden dürfen? |
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16) |
Wird der Kranzuschlag berücksichtigt, falls Lasten vom Kran auf Gerüstbeläge abgesetzt werden? Hinweis: Kranzuschlag von 20 % (Last 500 kg x 1,2 = 600 kg Last berücksichtigen). |
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17) |
Handelt es sich um ein Gerüst nach allgemein anerkannter Regelausführung?
- Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers
- allgemeine Regeln der Technik
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18) |
Wird die Gerüstfreigabe durch Aushang am Gerüst dokumentiert? (Gerüstfreigabeschein) |
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19) |
Verfügt das Gerüst über innenliegende Aufstiege, Leitergänge, Treppentürme? Achtung: Klappen müssen geschlossen werden, wenn auf einer Gerüstebene gearbeitet wird! |
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20) |
Ist die Gerüstlage mit Belägen ausgelegt, die gegen Verschieben, Wippen und Abheben gesichert sind? Achtung: Gerüstbohlen dürfen nicht lose verlegt sein! |
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21) |
Ist der Gerüstbelag vollflächig verlegt? |
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22) |
Befindet sich ein dreiteiliger Seitenschutz ab einer Absturzhöhe von 2 m auf allen Gerüstlagen? |
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23) |
Befinden sich spannungführende Leitungen im Gerüstbereich? Hinweis: Je nach Spannung abschalten, abschranken, abdecken. |
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24) |
Werden die Benutzer der Gerüste vor deren Benutzung und anschließend min. jährlich über die Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen?
- Sichtkontrolle vor Benutzung auf augenscheinliche Mängel
- keine eigenmächtigen Veränderungen an Gerüsten
- Mängel sofort melden
- zulässige Belastung
- kein Material auf Fanggerüsten oder Schutzdächern lagern
- nicht auf Gerüstbeläge springen
- innenliegenden Aufstieg stets benutzen
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25) |
Wird das Gerüst gegen Zutritt gesperrt, sofern Mängel vorhanden sind? Hinweis: „Zutritt verboten“ am Aufstieg aushängen. |
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26) |
Werden Gerüste zusätzlich regelmäßig... |