Andreas Lott, Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
Harmonisierte Normen werden im Mandat der Kommission durch CEN und CENELEC unter Berücksichtigung des Stands der Technik erarbeitet. Sie werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht und müssen von den nationalen Normungsinstituten der Mitgliedsstaaten übernommen werden.
Die Kurzform für EU-harmonisierte Normen lautet EN für Europäische Norm. Mit der Übernahme der EN in das jeweilige nationale Normenwerk sind gleichzeitig die betroffenen vorhandenen nationalen Normen zurückzuziehen, soweit diese entgegenstehende Anforderungen enthalten.
Das Konzept zur Umsetzung des Normungsprogramms sieht verschiedene, hierarchisch gegliederte Normgruppen vor und lehnt sich eng an das Konzept von ISO und IEC an. Die Struktur sieht Grund-Normen (Typ A-Normen), Gruppen-Normen (Typ B-Normen) und Produkt-Normen (Typ C-Normen) vor, deren Zielsetzung nachstehend näher beschrieben wird.
Typ A-Normen
Typ A-Normen sind Normen, die generelle Aussagen zur Maschinensicherheit machen und die nur einmal in einer Grundnorm niedergelegt werden müssen. Dazu gehören z. B. Normen über Grundbegriffe und Grundsätze für die Gestaltung, die Gebrauchsanleitungen, die Terminologie usw.
Typ B-Normen
Typ B-Normen sind Normen mit sicherheitstechnischen Aussagen, die nicht nur auf eine einzelne Maschine oder einen einzelnen Anwendungsfall zutreffen oder darauf beschränkt sind. Vielmehr treffen diese Normen in gleicher oder ähnlicher Weise für verschiedene Maschinen oder Anwendungen zu und haben damit den Charakter von Gruppen-Normen.
Die B-Normen sind nochmals unterteilt in:
- Typ B1-Normen mit übergeordneten Sicherheitsaspekten wie z. B. Temperaturen heißer Oberflächen, ergonomische Grundsätze, Hand-/Arm-Geschwindigkeit und Sicherheitsabstände sowie
- Typ B2-Normen für Schutzeinrichtungen, die für verschiedene Maschinenarten verwendet werden können, wie z. B. Lichtschranken, NOT-HALT-Schaltungen, Verriegelungen von Schutzeinrichtungen und Zweihandschaltungen.
Typ C-Normen
Typ C-Normen sind Produktnormen, in denen für Maschinengruppen oder einzelne Maschinen spezifische Sicherheitsanforderungen festgelegt bzw. konkretisiert werden. Dazu gehören z. B. Normen über Nahrungsmittelmaschinen, Verpackungsmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeugmaschinen.
Mit dieser Strukturierung ist es möglich, ein schlüssiges, systematisches und hierarchisch gegliedertes Normensystem aufzubauen, das alle wesentlichen Regelungsinhalte abdeckt.