Mit der neuen Maschinenrichtlinie ist es gelungen, die bestehenden rechtlichen Anforderungen weiterzuentwickeln ohne die in der Praxis bewährten Verfahren und Abläufe mehr als notwendig zu verändern. Lediglich die bei der bisherigen Richtlinie bestehenden unklaren Regelungen wurden in rechtlich verbindlicher Form geregelt und geklärt, ohne dabei zusätzlichen Aufwand für die Inverkehrbringer zu erzeugen.

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