Der auffälligste Unterschied zwischen "alten" und "neuen" Kennzeichnungsschildern sind die neuen GHS-Gefahrenpiktogramme, die die früheren Gefahrensymbole nach EG-Recht ersetzen. In Tab. 5 sind die neuen Piktogramme den früheren Symbolen gegenübergestellt. Außerdem ist angegeben, für welche Gefahrenklassen oder -kategorien die neuen Symbole verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Kriterien für die Zuordnung zu den jetzigen Gefahrenklassen und -kategorien nicht immer mit denjenigen für die früheren Gefährlichkeitsmerkmale übereinstimmen.
GHS-Piktogramm |
Gefahrenklassen/-kategorien |
Bisheriges EG-Symbol |
GHS01 |
Symbol: Bombe, verwendet für
- instabile explosive Stoffe und Gemische
- explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4
- selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen A, B
- organische Peroxide, Typen A, B
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Explosionsgefährlich |
GHS02 |
Symbol: Flamme, verwendet für
- entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1
- Aerosole, Gefahrenkategorien 1, 2
- entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3
- entzündbare Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2
- selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D, E, F
- pyrophore Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1
- pyrophore Feststoffe, Gefahrenkategorie 1
- selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2
- Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben, Gefahrenkategorien 1, 2, 3
- organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F
- desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische
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Leicht entzündlich und hoch entzündlich |
GHS03 |
Symbol: Flamme über einem Kreis, verwendet für
- oxidierende Gase, Gefahrenkategorie 1
- oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3
- oxidierende Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2, 3
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Brandfördernd |
GHS04 |
Symbol: Gasflasche, verwendet für
- verdichtete Gase unter Druck
- verdichtete Gase
- verflüssigte Gase
- tiefgekühlt verflüssigte Gase
- gelöste Gase
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kein Symbol nach EG-Recht |
GHS05 |
Symbol: Ätzwirkung, verwendet für
- korrosiv gegenüber Metallen, Gefahrenkategorie 1
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kein Symbol nach EG-Recht |
- Ätzwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie und Unterkategorien 1A, 1B, 1C
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Ätzend |
- Schwere Augenschädigung, Gefahrenkategorie 1
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Reizend |
GHS06 |
Symbol: Totenkopf mit gekreuzten Knochen, verwendet für
- akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorien 1, 2, 3
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Giftig und sehr giftig |
GHS07 |
Symbol: Ausrufezeichen, verwendet für
- Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2
- Augenreizung, Gefahrenkategorie 2
- Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorie 1
- Atemwegsreizung
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Reizend |
- Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 2
- Aerosole, Gefahrenkategorie 3
- akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorie 4
- Reizwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 2
- Augenreizung, Gefahrenkategorie 2
- Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorie 1
- spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3
- Atemwegsreizung
- narkotisierende Wirkungen
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Gesundheitsschädlich |
Die Ozonschicht schädigend, Gefahrenkategorie 1 |
Umweltgefährlich |
GHS08 |
Symbol: Gesundheitsgefahr, verwendet für
- Keimzellmutagenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B
- Karzinogenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B
- Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorien 1A, 1B
- spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2
- spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2
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Giftig |
Symbol: Gesundheitsgefahr, verwendet für
- Keimzellmutagenität, Gefahrenkategorie 2
- Karzinogenität, Gefahrenkategorie 2
- Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorie 2
- Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorie 1, 1A, 1B
- Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1
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Gesundheitsschädlich |
GHS09 |
Symbol: Umwelt, verwendet für
gewässergefährdend
- akut gewässergefährdend, Kategorie akut 1
- langfristig gewässergefährdend, Kategorie chronisch 1, chronisch 2
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Umweltgefährlich |
Wie früher gibt es auch im GHS für die Gefahrenpiktogramme eine Rangfolgeregelung, um die Zahl der erforderlichen Symbole auf dem Kennzeichnungsschild zu verringern. Würde die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches mehr als ein Gefahrenpiktogramm für die gleiche Gefahrenklasse nach sich ziehen, enthält das Kennzeichnungsschild für jede betroffene Gefahrenklasse das Gefahrenpiktogramm, das der schwerwiegendsten Gefahrenkategorie zugeordnet ist.
Die Rangfolgeregelung für den Ersatz des Piktogramms "Gasflasche" wurde mit der zweiten Anpassungsverordnung (2. ATP) (EG) Nr. 286/2011 vom 10.3.2011 in die Verordnung eingefügt.
Die Rangfolgeregelungen sind in Tab. 6 dargestellt.