Als neuartiges Element der Kennzeichnung gibt es in GHS "Signalwörter", die das Ausmaß der Gefahr kompakt darstellen sollen und in der früheren EG-Kennzeichnung keine Entsprechung haben. Nach der CLP-Verordnung gibt es die beiden Signalwörter:

  • Gefahr und
  • Achtung.

Dabei steht das Signalwort "Gefahr" für schwerwiegendere und "Achtung" für geringere Gefahren. Wenn sich bei der Einstufung in verschiedene Gefahrenklassen oder -kategorien beide Signalworte ergeben, erscheint nur das Signalwort "Gefahr" auf dem Kennzeichnungsschild, das Signalwort "Achtung" jedoch nicht (Rangfolgeregelung).

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