Die Bestrebungen zur internationalen Vereinheitlichung der verschiedenen Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme zeigten auf der internationalen Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 erste Ergebnisse: Im Rahmen der berühmten "Agenda (Tagesordnungspunkt) 21" wurde beschlossen, ein Global Harmonisiertes System zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) zu entwickeln.

Durch eine einheitliche Einstufung und Kennzeichnung im Rahmen eines solchen Systems sollten Chemikalien überall in der Welt möglichst nach einheitlichen Kriterien bewertet (eingestuft) und in vergleichbarer Weise gekennzeichnet werden.

Im September 2002 – genau 10 Jahre nach der Konferenz von Rio – wurde auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg ein Überführungsplan verabschiedet. Darin wurden die Staaten aufgerufen, das Global Harmonisierte System (GHS) sobald wie möglich umzusetzen, damit es im Jahr 2008 voll funktionsfähig ist.

Dieses System musste allerdings von den einzelnen Nationalstaaten in die eigenen Rechtsvorschriften übernommen werden. In Europa geschah dies durch eine Verordnung der Europäischen Union, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und keiner Umsetzung in den einzelnen Ländern mehr bedarf.

Je mehr Länder in der Welt GHS in ihr Rechtssystem übernehmen, desto größer wird der Nutzen für die Unternehmen in diesen Ländern sein. Die europäische Gemeinschaft wollte in diesem Prozess eine Vorreiterrolle einnehmen, um andere Länder zu ermutigen, sich ihr anzuschließen.

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