Kontrolle, ob bei Bauelementen aus Glas die Bestimmungen des Arbeitsstättenrechts (z. B. ASR A1.7 Türen und Tore) eingehalten werden.
Glastüren, Glaswände, Verglasungen |
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Check |
OK |
Bemerkungen |
1 |
Glastüren |
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1.1 |
Sind Verglasungen an Türen bruchsicher ausgeführt (Sicherheitsglas oder bruchsicherer Kunststoff, ggf. auch Splitterschutzfolien)? Alternativ: Abschirmung z. B. mit Stabgittern oder Lochblech |
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1.2 |
Bei nicht bruchsicheren Flächen an Türen im Altbestand: Geht von der nicht bruchsicheren Fläche eine Verletzungsgefahr aus, die eine Nachrüstung erforderlich macht? |
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Nachrüstung kann z.B. erforderlich sein bei :
- viel Personenverkehr
- unübersichtlichen Raumsituationen
- besonders gefährdeten Personengruppen (Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung usw.)
- Transport von Gütern
Für die Nachrüstung eignen sich oft auch Splitterschutzfolien |
1.3 |
Sind insbesondere Rauchschutztüren mit Sicherheitsglas versehen? |
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1.4 |
Sind Brandschutztüren mit Brandschutzverglasungen versehen? |
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1.5 |
Nimmt die Verglasung mehr als dreiviertel der Türfläche ein? Hinweis: Kennzeichnung in Augenhöhe erforderlich. |
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1.6 |
Gibt es bei Ganzglastüren Quetschstellen an der Nebenschließkante (> 8 mm)? Hinweis: Verdeckung, Abweiser, Gummikantenschutz o. Ä. erforderlich. |
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1.7 |
Sind die Verglasungen in Türen ordnungsgemäß eingesetzt? Hinweis: Kein Wackeln, Klappern, keine Risse usw. |
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Lose Verglasungen stören oft durch lautes Klappern und können leichter zu Bruch gehen, wenn die Tür z. B. unsanft ins Schloss fällt. |
1.8 |
Sind rahmenlose Glastüren und Glasschiebeelemente frei von Beschädigungen des Glases, insbesondere Kantenverletzungen und sitzen Beschläge und Türbänder fest? |
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Andernfalls ist die Bruchfestigkeit herabgesetzt. |
1.9 |
Ist die Türöffnung ggf. so begrenzt, dass die Türfüllung nicht durch Anschlagen an Wände, Mobiliar usw. zerstört werden kann? |
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2 |
Glaswände |
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2.1 |
Besteht die Gefahr, dass Personen gegen die Glasfläche prallen, weil die Fläche unmittelbar an Verkehrswege oder Arbeitsplätze oder andere Aufenthaltsbereiche angrenzt? Hinweise:
- Verglasung muss bruchsicher sein (Sicherheitsglas, Glasbausteine, Kunststoff) oder alternativ so abgeschirmt (durch Verkleidungen, Geländer, Mobiliar, Bepflanzungen), dass Personen oder Gegenstände sie nicht berühren.
- Verglasung muss deutlich wahrnehmbar sein (durch Kennzeichnung, Struktur, Dekorationen, Mobiliar ...)
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Nach heutiger Auffassung gilt Drahtglas nicht mehr als hinreichend bruchsicher bei Anprall. |
2.2 |
Besteht Absturzgefahr? Hinweise:
- Erhöhte Anforderungen an die Bruchfestigkeit.
- Alternativ Geländer 1 m hoch.
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3 |
Fenster |
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3.1 |
Ist das Fenster durch eine Brüstung (i. d. R. mind. 90 cm) und ggf. eine Fensterbank abgesetzt? Hinweis: Keine speziellen Anforderungen an die Verglasung. |
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Fenster mit tieferer Brüstung können z. B. durch eine breitere Fensterbank geschützt werden. Bei Fenstern ganz ohne Fensterbank ist die Gefahr größer, dass die Fenster bei Anprall zerstört werden. |
3.2 |
Liegt das Fenster tiefer? Hinweise:
- Verglasung muss bruchsicher sein, bei Absturzgefahr erhöhte Anforderungen an die Bruchfestigkeit, alternativ Geländer o. Ä. 1 m hoch.
- Alternativ kommen auch Abschirmungen (Geländer, Mobiliar, Heizkörper, Bepflanzungen) zum Schutz gegen Anprall in Frage (Geländer sollten 20 cm vor der Glasscheibe stehen).
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4 |
Dächer, hoch liegende Verglasungen |
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4.1 |
Sind die Glasbauteile den Verkehrslasten entsprechend ausgelegt? |
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4.2 |
Ist sichergestellt, dass bei Zerstörung keine Personen durch herabfallende Splitter und Scherben gefährdet werden (Kunststoff, Verbundsicherheitsglas, Drahtglas, wenn keine Gefahr des Berührens besteht)? |
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4.3 |
Für Ganzglaskonstruktionen und begehbare Glasflächen gelten besondere baurechtliche Vorschriften. |
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5 |
Geländer/Umwehrungen müssen stets bruchsicher ausgeführt werden. |
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6 |
Spiegel und Verglasungen an Schaukästen, Bildern |
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6.1 |
Befinden sich die Verglasungen etwa auf Brusthöhe? Hinweis: Keine besonderen Anforderungen. |
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6.2 |
Sind die Verglasungen großflächig, tief angebracht oder befinden sie sich unmittelbar an engen Verkehrswegen? Hinweise:
- Bruchsichere Ausführung erforderlich.
- Ggf. Bilder gegen Absturz sichern, keine randlosen Rahmen verwenden.
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7 |
Sind ggf. erforderliche weitergehende Anforderungen erfüllt? Beispiele:
- Ballwurfsicherheit
- Durchbruch-, Durchwurf-, Durchschusshemmung
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