Das GS-Zeichen signalisiert, dass das jeweilige verwendungsfähige Produkt in vollem Umfang und häufig noch darüber hinaus auf sicheren Gebrauch, technische Sicherheit und mögliche Umweltauswirkungen intensiv geprüft worden ist. Produkte, an die GS-Zeichen angebracht werden dürfen, können sein:

  • technische Arbeitsmittel, z. B. Maschinen,
  • Verbraucherprodukte, z. B. Spielzeug.

Für viele Produkte sind die jeweiligen GS-Prüfverfahren in Normen festgelegt. Daneben existieren aber auch häufig noch spezifische Prüfvorschriften. Diese Vorschriften werden vom Ausschuss für Produktsicherheit verifiziert. Sie können auch von anderen Institutionen, wie z. B. den Berufsgenossenschaften entwickelt und vorgegeben sein. Die GS-Prüfungen können dabei sehr umfangreich werden, z. B. auch durch Laboranalysen von Materialproben.

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