Zusammenfassung
Die Abkürzung GS-Zeichen steht für "geprüfte Sicherheit" und ist als reines "Sicherheitszeichen" zu verstehen. Die Durchführung einer produktbezogenen GS-Prüfung ist rein freiwillig. Hinter dem GS-Zeichen stehen zum Teil sehr aufwendige Prüfverfahren, die von einer unabhängigen, akkreditierten bzw. zugelassenen Stelle (GS-Stellen, d. h. Prüflabore, Prüforganisationen) durchgeführt werden müssen.
1 Deutsches Prüfzeichen
Das GS-Zeichen ist ein nur auf Deutschland bezogenes Prüfzeichen. Die prüfende GS-Stelle muss alle Ihre Prüfbescheinigungen veröffentlichen, sodass sich interessierte Verbraucher oder Käufer von Produkten mit GS-Zeichen vorab informieren können. Bei einem Missbrauch von GS-Zeichen hat die GS-Stelle die Marktaufsichtsbehörden unverzüglich zu informieren. Diese Behörde entscheidet dann über weitere Maßnahmen, wie z. B. die zwangsweise erteilte Weisung eines Produktrückrufes. Produktrückrufe werden im Internet öffentlich gemacht. Zusätzlich dazu entzieht die GS-Stelle das GS-Zeichen unverzüglich. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 EUR belangt werden.
2 Umfangreiche Prüfverfahren
Das GS-Zeichen signalisiert, dass das jeweilige verwendungsfähige Produkt in vollem Umfang und häufig noch darüber hinaus auf sicheren Gebrauch, technische Sicherheit und mögliche Umweltauswirkungen intensiv geprüft worden ist. Produkte, an die GS-Zeichen angebracht werden dürfen, können sein:
- technische Arbeitsmittel, z. B. Maschinen,
- Verbraucherprodukte, z. B. Spielzeug.
Für viele Produkte sind die jeweiligen GS-Prüfverfahren in Normen festgelegt. Daneben existieren aber auch häufig noch spezifische Prüfvorschriften. Diese Vorschriften werden vom Ausschuss für Produktsicherheit verifiziert. Sie können auch von anderen Institutionen, wie z. B. den Berufsgenossenschaften entwickelt und vorgegeben sein. Die GS-Prüfungen können dabei sehr umfangreich werden, z. B. auch durch Laboranalysen von Materialproben.
3 GS-Zeichen neben CE-Zeichen?
In der Regel kann das GS-Zeichen neben dem CE-Zeichen auf einem Produkt angebracht werden, sofern es nicht als irreführend angesehen werden könnte. Die generelle Ausnahme bilden die Produkte, für die eine Baumusterzulassung nach europäischen Vorschriften gefordert ist. Dies können z. B. Sicherheitsbauteile sein, die in Maschinensteuerungen verbaut werden. Baumusterprüfungen gem. der Maschinen-Richtlinie sind ähnlich umfangreich wie GS-Prüfungen. An Produkten, die eine Baumusterprüfung bestanden haben, darf kein GS-Zeichen angebracht werden. Das CE-Zeichen trägt hier hinter dem Zeichen die Zulassungsnummer des jeweiligen Prüfinstitutes bzw. der Prüforganisation, z. B. CE 0032.
Zusätzlich zum GS-Zeichen muss eine entsprechende Prüfbescheinigung von einer GS-Stelle ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist i. d. R. auf 5 Jahre befristet. Diese Bescheinigung ersetzt nicht automatisch die Konformitätserklärung nach Maschinen-Richtlinie.
4 Aussehen
Das GS-Zeichen hat eine bestimmte Form (Abb. 1)
Abb. 1: GS-Zeichen
Das GS-Zeichen muss links oben mit einem ID-Zeichen der jeweiligen GS-Stelle ergänzt werden. Dieses ID-Zeichen (i. d. R. das Logo der jeweiligen GS-Stelle) kann über die Umrandung des GS-Zeichens hinweg reichen. Das GS-Zeichen muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft vom Hersteller auf dem jeweiligen Produkt angebracht werden.
5 Achtung Fälschung!
Auch GS-Kennzeichen sind bedauerlicherweise nicht gegen Fälschungen gefeit. Daher ist es für den Verbraucher oder den Käufer eines Produktes wichtig, auch die entsprechende Prüfbescheinigung der jeweiligen GS-Stelle einzusehen. Die GS-Stellen sind verpflichtet alle ihre Bescheinigungen zu veröffentlichen bzw. auch alle gefälschten Bescheinigungen bekanntzumachen.