Erfolgreiches Gefährdungsmanagement beruht auf der Mitarbeit und der Einbeziehung der Arbeitnehmer, insbesondere ihrer Vertreter. Arbeitnehmervertreter können ein wirkungsvolles Verbindungsglied in der Kommunikation mit den Beschäftigten sein und Arbeitnehmern helfen, arbeitschutzrelevante Informationen zu verstehen und umzusetzen.
Schmerzen im unteren Rückenbereich können auf eine Kombination mehrerer Faktoren zurückgehen, einschließlich einer Exposition gegenüber Ganzkörper-Schwingungen; aus diesem Grunde kann eine Vielzahl von unterschiedlichen Lösungen notwendig sein. Einige Lösungen werden sich sehr schnell und problemlos umsetzen lassen. Andere wiederum bringen Änderungen in der Arbeitsorganisation mit sich. Häufig lassen sich diese Themen nur in Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretern wirksam regeln.
Zu einer wirkungsvollen Anhörung gehört, dass:
- Arbeitnehmern nützliche Informationen zu Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen übermittelt werden,
- die Arbeitnehmer die Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten darzulegen und zeitnah zur Lösung von Gesundheits- und Sicherheitsthemen beizutragen,
- die Meinung der Arbeitnehmer gewürdigt und berücksichtigt wird.
Die Anhörung kann dazu führen, dass bessere Überwachungslösungen gefunden werden, die für die Arbeitnehmer gut nachvollziehbar sind. Als Arbeitgeber vertrauen Sie darauf, dass die Arbeitnehmer die Wirksamkeit der Überwachungsmaßnahmen unterstützen. Vorbehaltlich einer angemessenen Schulung und Beaufsichtigung sind die Arbeitnehmer verpflichtet, die Maschinen ordnungsgemäß einzusetzen und mit dem Arbeitgeber zu kooperieren. Auf diese Weise ist er in der Lage, für ein sicheres Arbeitsumfeld und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen, sodass die Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit auf ein Minimum reduziert bzw., wo möglich, beseitigt werden. Der Prozess der Anhörung fördert die aktive Beteiligung und Zusammenarbeit der Arbeitnehmer bei Schutzmaßnahmen und sorgt somit dafür, dass die erfolgreiche Umsetzung der Überwachung wesentlich wahrscheinlicher ist. Den rechtlichen Rahmen bildet in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. das Personalvertretungsgesetz (PersVG).