Die Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) hat die Einführung von Mindestvorschriften auf Gemeinschaftsebene zum Ziel, die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor der Gefährdung durch mechanische Schwingungen schützen.
Diese EG-Richtlinie wurde in Deutschland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) umgesetzt. Die LärmVibrationsArbSchV ist am 9. März 2007 in Kraft getreten.
Die Richtlinie 2002/44/EG nennt "Expositionsgrenzwerte" und "Auslösewerte". Ferner werden die Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen genau benannt, die zu ergreifenden Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung der Exposition vorgeschlagen und Einzelheiten angeführt, wie die Information und Schulung der Arbeitnehmer erfolgen muss. Ein Arbeitgeber, der die Durchführung von Arbeiten plant, von denen Gefährdungen einer Vibrationsexposition ausgehen, muss eine Reihe von Schutzmaßnahmen vor und während der eigentlichen Arbeit umsetzen. Ferner verlangt die Richtlinie von den EU-Mitgliedstaaten, ein geeignetes System für die Gesundheitsüberwachung von Arbeitnehmern einzurichten, die Gefährdungen durch Vibrationen ausgesetzt sind.
Die Evaluierung und Beurteilung von Gefährdungen durch Vibrationen sowie die Umsetzung von Schutzmaßnahmen können kompliziert sein. Dieses rechtlich nicht bindende "Handbuch" soll eine Hilfe sein bei der Bewertung von Gefährdungen durch Hand-Arm-Vibrationen, der Bestimmung von Kontrollen zur Beseitigung bzw. Verringerung der Belastung sowie bei der Einführung von Systemen, die das Entstehen und Fortschreiten von Erkrankungen verhindern.
Das vorliegende Handbuch über Hand-Arm-Vibrationen basiert auf dem Manuskript des rechtlich nicht bindenden Handbuchs der Generaldirektion Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, welches zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden soll. Ein Schwesterhandbuch über Ganzkörper-Vibration ist vor kurzem erschienen. Für die Verwendung in Deutschland sind in dieser angepassten Version die wichtigsten Änderungen vorgenommen worden. Der Stil der ursprünglichen Autoren wurde beibehalten.
Die Begriffe "Vibration" und "Vibrationen" sind in dieser Druckschrift als Synonym zu "mechanische Schwingungen" zu verstehen.
DANKSAGUNGEN
Dieses Handbuch wurde von folgenden Instituten erstellt:
ISVR: |
Professor M. J. Griffin & Dr. H. V. C. Howarth Institute of Sound and Vibration Research University of Southampton, U.K. |
HSL: |
Mr. P. M. Pitts Health and Safety Laboratory U.K.
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BGIA: |
Dr. S. Fischer & Dipl.-Ing. Uwe Kaulbars Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz, Germany. |
INRS: |
Dr. P. M. Donati Institut National de Recherche et de Sécurité, France. |
HSE: |
Mr. P. F. Bereton Health and Safety Executive U.K. |
Unter der Lenkung der:
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Arbeitsgruppe "Vibration" mit Mandat des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. |
Wir möchten uns ebenfalls für die Informationen aus zwei EG-finanzierten Projekten bedanken, die wir bei der Erstellung dieses Handbuchs genutzt haben:
VIBRISKS: |
Gefährdungen durch Vibrationsbelastung am Arbeitsplatz, EC FP5 Projekt-Nr. QLK4-2002-02650 |
VINET: |
Forschungsnetzwerk zur Erkennung und Prävention von Krankheiten infolge von Vibrationsbelastung am Arbeitsplatz, EC Biomed II Projekt-Nr. BMH4-CT98-3251 |
Die Schrift wurde an die nationalen Rechtsvorschriften in Deutschland angepasst von:
LAS Potsdam: |
Dr. D. Mohr |
BGIA St. Augustin: |
Dipl.-Ing. U. Kaulbars |
SG "Vibration": |
Dr. Ch. Hecker |
BAuA Berlin: |
Dr. H. Seidel |