Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Kleine Betriebe bzw. Standorte müssen oft ohne Haustechniker auskommen. Aber so klein die Einheit auch sein mag: Es gibt immer etwas zu einzurichten, umzubauen, zu reparieren oder zu beschaffen. Das ist erfahrungsgemäß dann ein geringeres Problem, wenn der Betrieb eine technische Ausrichtung hat und unter den Beschäftigten ohnehin ausreichend praktisches Know-how vorhanden ist. Wo das aber nicht der Fall ist, klemmt es häufig bei der Abwicklung praktischer Prozesse. Das muss und sollte aber nicht sein! Wo kein "echter" Hausmeister zur Verfügung steht, können andere Lösungen gefunden werden:
3.1 Aushilfskraft
Wenn eine engagierte Aushilfskraft für Hausmeisterarbeiten auf 450-EUR-Basis gewonnen werden kann, bringt das den Vorteil, dass kontinuierlich jemand zur Verfügung steht, der die betrieblichen Gegebenheiten kennt. Solche Beschäftigungsverhältnisse sind (wie auch im Reinigungsbereich) etabliert und nicht selten recht dauerhaft. Diese Lösung ist besonders für Einrichtungen günstig, die trotz geringer Größe ein gesamtes Gebäude mit Außenanlage bewirtschaften und/oder Verantwortung für Dritte haben, z. B. Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Veranstalter oder Bildungseinrichtungen. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, dass jemand ein Auge auf sicherheitsrelevante Details im praktisch-technischen Bereich hat und Mängel schnell behoben werden.
Ehrenamtliche Arbeiten in der Haustechnik
Haustechnische Arbeiten wie Reinigung, Anstricharbeiten und Pflege von Außenanlagen werden (z. B. in sozialen oder pädagogischen Einrichtungen) z. T. auch von ehrenamtlichen Kräften wahrgenommen. Weil diese dann "arbeitnehmerähnlich" beschäftigt sind (indem sie Arbeiten verrichten, die ggf. auch ein Beschäftigter tun würde), stehen sie "kraft Gesetz" unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, und zwar ohne Beitragszahlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 9, 10 SGB VII).
3.2 Hausmeisterservice
Mittlerweile gibt es nahezu flächendeckend Dienstleistungsunternehmen im haustechnischen Bereich. Wer allerdings nur selten geringfügige Aufträge zu vergeben hat, muss damit rechnen, dass er wenig Kontinuität hat und häufig mit wechselnden Mitarbeitern zu tun hat. Das kann dazu beitragen, dass die Auftragsvergabe gerade bei "Kleinigkeiten" als (organisatorisch und finanziell) zu aufwendig erachtet wird und dann doch unterbleibt.
3.3 Eigenleistung
Wenn niemand sonst zuständig oder beauftragt ist, läuft es notwendigerweise darauf hinaus, dass die Beschäftigten selber Hand anlegen, um im technisch-praktischen Bereich zu erledigen, was unverzichtbar ist. Dagegen spricht grundsätzlich nichts, außer dass der Arbeitgeber wie immer dafür zu sorgen hat, dass die entsprechenden Qualifikationen, geeignete Arbeitsmittel und die regelmäßigen Unterweisungen vorliegen. Das sollte aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.
Versicherungsschutz auch für "Do-it-yourself"-Haustechniker
Wenn Beschäftigte aus eigener Veranlassung zu Bohrmaschine und Pinsel greifen, weil für haustechnische Aufgaben keine Kraft zur Verfügung steht, besteht grundsätzlich immer Versicherungsschutz, auch wenn die Betroffenen einen ganz anderen Beruf bzw. andere Aufgaben im Betrieb haben.
Selbstverständlich müssen Beschäftigte bei allen Tätigkeiten die nötige Sorgfalt an den Tag legen. Hier heißt das, dass sie die Finger von Tätigkeiten lassen müssen, für die sie nicht qualifiziert sind (z. B. Elektroarbeiten) oder für die nicht die geeigneten Arbeitsmittel zur Verfügung stehen (z. B. Arbeiten in der Höhe ohne geeignete Leitern). Wer aber mit der gebotenen Vorsicht Aufgaben in Angriff nimmt, die nicht die üblichen sind, aber im Interesse des Arbeitgebers erforderlich, ist dabei versichert, wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich anderes bestimmt hat.