Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Alle diese Arbeiten werden in der Haustechnik zwar regelmäßig, aber nicht umfassend, sondern immer nur bis zu einem gewissen Grad ausgeführt. Welche Arbeiten ein Hausmeister oder Haustechniker in Eigenregie ausführt, hängt von vielen Faktoren ab: Qualifikation, Ausstattung, Wirtschaftlichkeit, Zeitreserven, Gewährleistung und andere. Auch Sicherheitsüberlegungen können dafür ausschlaggebend sein.
Hier ist der Arbeitsschutz gefragt:
- Für notwendige Arbeiten müssen die nötigen Geräte, Arbeitsmittel und Qualifikationen vorhanden sein. Das Handwerkszeug sollte in ordnungsgemäßen Zustand sein und so aufbewahrt, dass es praktisch zu handhaben ist (Abb. 1), je nach Bedarf stationär oder mobil, z. B. in einem Werkzeugwagen.
Kein Sammelsurium in der Werkstatt
Auch wenn es nur "ganz selten" gebraucht wird: Geräte und Arbeitsmittel müssen einwandfrei sein. Besonders sicherheitsrelevante Geräte wie Schweißgeräte, Brenner, Drehbänke, Motorsägen usw. dürfen nicht eingesetzt werden, wenn sie den Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen.
- Die Einsatzstelle muss sicher zugänglich sein. Durchgänge und Arbeitsflächen in Anlagen müssen ausreichend breit sein, sodass sicher gearbeitet werden kann. An sehr schwer zugänglichen Stellen (z. B. Kriechkeller) sollte nicht alleine gearbeitet werden. An hoch liegenden Arbeitsstellen (z. B. Deckenleuchten, Dachrinnen) darf nur mit geeigneten, sicheren Leitern gearbeitet werden, und auch das nicht länger andauernd oder mit schweren Werkzeugen (siehe DGUV-V 38 "Bauarbeiten"). Sonst ist ein Gerüst, eine Hubbühne o. Ä. erforderlich. Enge Räume, Tanks, Schächte usw. dürfen nur begangen werden, wenn dazu eine ausdrückliche Erlaubnis des verantwortlichen Vorgesetzten vorliegt, die mit einer Gefährdungsbeurteilung verbunden ist.
Risikoarbeiten – ganz oder gar nicht
Wenn für kritische Arbeiten Arbeitsmittel, Schutzausrüstungen oder Qualifikationen fehlen, müssen sie unterbleiben (bzw. fremd vergeben werden). Hier darf nicht improvisiert werden, auch nicht, wenn es "ja nur einmal im Jahr" ist.
Abb. 1: Wenig Platz, viele Aufgaben: bei guter Planung kein Problem
Auch wenn der Bedarf meist nur gering ist: einige als Gefahrstoffe eingestufte Arbeitsstoffe braucht die haustechnische Werkstatt, z. B.
- Lösemittel wie Reinigungsbenzin, Spiritus o. Ä.,
- Sprühöle,
- Beschichtungsstoffe (z. B. Zinkspray),
- Rasenmäherbenzin.
Nur die arbeitstäglich benötigte Menge, d. h. das angebrochene Gebinde, darf am Arbeitsplatz gelagert werden. Größere Gefahrstofflager sollten vermieden werden bzw. müssen ggf. den Lagervorschriften entsprechen (siehe TRGS 510).
Altbestände an Gefahrstoffen sollten konsequent entsorgt werden. "Geheimmittelchen" wie besonders scharfe Abflussreiniger, nicht mehr zulässige Abbeizer oder Unkrautvernichter können zu schweren Unfällen oder Erkrankungen führen und gehören in den Sonderabfall.
Leuchtstofflampen sicher lagern
Leuchtstofflampen enthalten giftiges Quecksilber, das bei Bruch frei wird. Das wirkt sich zwar in geringsten Mengen nicht aus, sammelt sich aber im Körper an und gilt dann als hohes Gesundheitsrisiko.
Leuchtstofflampen gehören daher wie Energiesparlampen unzerstört zum Sonderabfall.