Die Produkte sollten nach einem wissenschaftlich akzeptierten Wirksamkeitsnachweis oder nach einer eindeutig nachvollziehbaren Wirksamkeitserklärung ausgewählt werden.

 
Achtung

Praxiserprobung

Nur wenn die Wirksamkeit gewährleistet ist, sollte einer Praxiserprobung zugestimmt werden, die hauptsächlich auf der Anwenderakzeptanz basiert. Eine ausschließliche Auswahl anhand der Anwenderakzeptanz lässt keinen Rückschluss auf die tatsächliche Wirksamkeit gegenüber Schadstoffen zu.

Eine offene Deklaration der Inhaltsstoffe ist selbstverständlich. Dies gilt besonders für allergierelevante Stoffe. Die offene Deklaration wird nach dem international anerkannten INCI-System (International Nomenclatur of Cosmetic Ingredients) durchgeführt. Diese englischsprachige Deklaration der Inhaltsstoffe ermöglicht einen Abgleich mit den "Allergiepässen" allergisch reagierender Mitarbeiter.

Für die Auswahl eines Hautschutzmittels muss eine ausreichende Produktinformation mit Anwendungshinweisen und allgemeinen Produktinformationen zur Verfügung gestellt werden. Hautschutzmittel stellen im juristischen Sinne kosmetische Mittel dar. Deshalb sind formal für sie keine Sicherheitsdatenblätter erforderlich. Trotzdem stellen viele Hersteller die entsprechenden Datenblätter nach EG-Richtlinien aus. Die Hautverträglichkeit (bei Hautreinigungsmitteln unerlässlich) sollte über die Einsicht in Hautverträglichkeitsgutachten sichergestellt werden.

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