Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
Zusammenfassung
Als Hitzeschutzkleidung wird Schutzkleidung mit Schutzfunktion gegen Flammenkontakt, Wärmestrahlung oder heißen Dampf bezeichnet. Die Träger der Hitzeschutzkleidung sind i. d. R. aufgrund der auf sie einwirkenden Hitze bzw. der heißen Arbeitsumgebung im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung auf die gesundheitliche Eignung für diese Tätigkeit untersucht werden.
Die PSA-Benutzungsverordnung regelt, wann der Unternehmer PSA bereitzustellen hat, wie diese beschaffen sein muss und dass diese von den Beschäftigten zu benutzen ist. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge legt als eine Maßnahme gegen die physikalische Einwirkungen bei Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung Pflichtvorsorge fest. Die DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (bisher BGR 189) stellt u. a. Beispiele für bestimmte Einsatzgebiete vor.
1 Grundlagen
Der menschliche Körper kann durch Einwirkung von Flammen oder Wärmestrahlung, von heißem Dampf oder sonstiger Hitzeeinwirkung geschädigt werden. Für diesen Gefährdungs- und Belastungsfaktor ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Technische und organisatorische Maßnahmen sind hier meist nicht ausreichend, sodass zusätzlich als individuelle Schutzmaßnahme PSA zum Einsatz kommt. Hierzu wird Hitzeschutzkleidung eingesetzt. Ausführungsbeispiele werden nachfolgend beschrieben.
2 Ausführungsarten für Hitzeschutzkleidung
2.1 Schutzkleidung gegen Kontakt mit Flammen
Hauptforderung an diesen Typ ist, dass die Schutzkleidung mindestens für die Tragedauer einer Arbeitsschicht bei kurzzeitiger Flammeneinwirkung nicht entflammen darf. Dies wird durch die Verwendung von Materialien erreicht, die diese Eigenschaft besitzen oder durch eine spezielle Ausrüstung der Textilien (z. B. durch Flammentin, Aflamman, Perpregnol, Proban, Secan, Pyrovatex oder Zirpo). Die Hersteller geben bei spezieller Ausrüstung an, wie häufig die Kleidung bei welchen Bedingungen gewaschen/gereinigt werden darf, bis die Kleidung ihre Schutzwirkung verliert.
2.2 Schutzkleidung gegen Wärmestrahlung bei leichter Beanspruchung
Diese Schutzkleidung schützt bis zu einer Wärmestromdichte von 1 W/cm² (Einsatzbereich vornehmlich in Heißbetrieben). Die Schutzkleidung wird über der Unterkleidung getragen. Es wird eine Tragedauer von einer Arbeitsschicht ermöglicht.
2.3 Schutzkleidung gegen Wärmestrahlung bei schwerer Beanspruchung
Diese Ausführung schützt bis zu einer Wärmestromdichte von 2 W/cm². Zusätzlich kann sie vor der kurzzeitigen Einwirkung feuerflüssiger Massen schützen. Die Tragedauer beträgt mind. 30 Minuten. Die Kleidung wird in Bereichen eingesetzt, in denen noch atembare Umgebungsluft vorhanden ist (z. B. Schmelzöfen, Reparaturarbeiten bei Strahlungswärme, Brandbekämpfung).
2.4 Schutzanzüge gegen heißen Dampf
Die Schutzanzüge schützen den Träger vor plötzlich auftretendem heißem Dampf und bewirken, dass die Temperatur auf der Innenseite nach 3 Minuten Dampfeinwirkung maximal 45 °C beträgt. Dadurch wird erreicht, dass sich der Träger der Kleidung nach der plötzlichen Dampfeinwirkung in einen gesicherten Bereich retten kann, um dort die Kleidung schnell ausziehen zu können.
2.5 Vollschutzanzüge
Vollschutzanzüge werden überwiegend in Bereichen verwendet, in denen mit einer intensiven Flammeneinwirkung zu rechnen ist. Die Kleidung wird meist zusammen mit einem Atemschutzgerät eingesetzt. Vollschutzanzüge bestehen aus Jacke, Haube mit hitzereflektierenden Sichtscheiben, Hose, Handschuhen, Überstiefeln.
3 Zusatzanforderungen
Hitzeschutzkleidung muss ebenso ergonomische Anforderungen erfüllen wie Tragekomfort gewährleisten. Ihr Einsatz darf keine größere Gefahr mit sich bringen, sie muss geeignet und an den Träger anpassbar sein. Der Unternehmer hat eine Betriebsanweisung zu erstellen, die Beschäftigten sind mind. einmal jährlich zu unterweisen, Hitzeschutzkleidung ist vom Benutzer vor Gebrauch auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Darüber hinaus ist sie regelmäßig auf ihre Gebrauchstauglichkeit zu prüfen. Hitzeschutzkleidung darf nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Die Benutzerinformation des Herstellers gibt Hinweise, wie sie zu reinigen ist, ob Einsatzbeschränkungen existieren und wann sie ggf. ihre Schutzfunktion verliert. Gem. ArbmedVV ist bei extremer Hitzeeinwirkung auf die Beschäftigten Pflichtvorsorge durchzuführen.