Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
4.1.1 Gesundheitswesen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Ansteckungsrisiken bestehen für Beschäftigte im medizinischen oder anderen fürsorgerischen Berufen immer bei Kontakt mit potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten, z. B. bei
- Blutabnahmen und -untersuchungen,
- medizinischen Eingriffen, besonders bei starken Blutungen (z. B. Gefäßoperationen, Entbindungen),
- Wundversorgung,
- Nadelstich- oder Schnittverletzungen mit kontaminiertem medizinischen Material.
Für diese Tätigkeitsbereiche gelten die Bestimmungen der Biostoffverordnung und der zugehörigen TRBA, v. a. TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen", TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sowie TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege".
Sie sind Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und enthalten Vorgaben zur Risikoeinstufung von Tätigkeiten mit HIV-Infektionsgefahr (i. d. R. Risikogruppe 3) und für die Schutzmaßnahmen. Erforderlich sind v. a.:
- Einsatz von PSA: vor allem Handschuhe bei Umgang mit Blut und Körperflüssigkeiten, ggf. Mundschutz, Schutzbrille oder Visier bei Gefahr des Verspritzens;
- Erstellen einer Betriebsanweisungen für den Umgang mit Biostoffen;
- regelmäßige Unterweisung.
4.1.2 Entsorgung, Abfallaufbereitung
Infektionsrisiken in diesem Bereich werden immer wieder vermutet, besonders in Bezug auf Versetzungen mit Kanülen, die aus Drogengebrauch stammen oder anderen potenziell kontaminierten Abfällen. Grundsätzlich kann das HI-Virus zwar einige Zeit außerhalb des menschlichen Körpers infektiös bleiben, aber nur unter ganz bestimmten, seltenen Bedingungen, z. B. nicht, wenn es eintrocknet. Daher ist die tatsächliche Infektionsgefahr hier äußerst gering.
Handlungsanweisung Kontaminationsverletzungen
Für Stich- oder Schnittverletzungen mit potenziell infektiösen Gegenständen, Eindringen von infektiösem Material in Augen, Nase, Mund usw. sollte es eine betriebsinterne Handlungsanweisung geben. Sie stellt klar, welche Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen (z. B. Erstmaßnahmen wie Spülungen, Ausbluten, Vorstellung beim Durchgangsarzt, Ablauf einer evtl. erforderlichen Postexpositionprophylaxe). Der unfallauslösende Gegenstand sollte zum Arzt mitgenommen werden.
4.1.3 Auslandsaufenthalte
Die Infektionsraten mit HIV sind in bestimmten Ländern (z. B. Afrika, ehemaliger Ostblock) deutlich höher als in Westeuropa. Trotzdem geht keine grundsätzliche Gefährdung von beruflichen Tätigkeiten in diesen Ländern aus, wenn die elementaren Hygieneregeln vor allem zur Vermeidung von Blutkontakt eingehalten werden.
Check der medizinischen Infrastruktur
Empfehlenswert ist, für Länder mit schwacher medizinischer Infrastruktur im Voraus zu klären, welche hygienisch einwandfreien Behandlungsmöglichkeiten für Notfälle im (zahn-)medizinischen Bereich bestehen und ggf. bestimmte sterile Medizinprodukte (Spritzen, Kanülen) mitzunehmen. Dazu kann ein Arbeits- bzw. Reisemediziner beraten.
Außerdem empfiehlt sich der Hinweis, dass gerade in den "Hochprävalenzregionen" ungeschützter Geschlechtsverkehr unbedingt unterbleiben sollte.