• Strikte Einhaltung der Händehygiene: regelmäßiges Händewaschen und die Nutzung von Händedesinfektionsmitteln vor dem Betreten und beim Verlassen der Räume des Kunden.
  • Zur Desinfektion nur zugelassene Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit nutzen. Geeignete Mittel sind beispielsweise in der Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) aufgeführt.
  • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie FFP2-Masken. Durch das korrekte Tragen der FFP2-Masken kann das Ansteckungsrisiko deutlich reduziert werden. Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung werden in der Verordnung (EU) 2016/425 beschrieben. Eine Übersicht über die verschiedenen Maskentypen und ihre Eigenschaften finden sie im Beitrag "Anwendungsgebiete und Unterschiede von Schutzmasken".
  • Einhaltung von Husten- und Nies-Regeln: Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder in ein Papiertaschentuch, nicht in die Hand. Im Anschluss Hände desinfizieren.
  • Vermeidung der Berührung des Gesichts. Augen, Mund und Nase dienen Infektionserregern als Eintrittspforten.
  • Tragen von sauberer Kleidung und ggf. erforderlicher Sicherheitskleidung.

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