Dr. Josef Sauer, Dipl.-Biol. Bettina Huck
Biologische Arbeitsstoffe sind z. B. Viren, Pilze, Bakterien, Protozoen, Zellkulturen oder humane Endoparasiten, die den Menschen durch schädigende Wirkungen gefährden können.
Die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen werden in nicht gezielte und gezielte Tätigkeiten unterteilt. In der Industriereinigung kommen nur ungezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zur Anwendung. Die biologischen Arbeitsstoffe sind demnach nicht Objekt der Tätigkeit, sondern treten als nicht gewollte Begleiterscheinung auf.
Bei Bodenreinigungsarbeiten kommt man zwar in Kontakt mit den vielen im Boden enthaltenen Mikroorganismen, diese besitzen jedoch nur ein geringes Gefährdungspotenzial. Problematischer sind Reinigungsarbeiten in biologisch kontaminierten Bereichen. Diese sind der Risikogruppe 3 zugeteilt, d. h., es liegen biologische Arbeitsstoffe vor, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können. Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist jedoch normalerweise möglich.
Mit Fäkalien belastete Abwässer enthalten hohe Konzentrationen an Bakterien, zudem können Parasiten, Viren und sonstige Krankheitserreger enthalten sein. Bei Reinigungsarbeiten, wie Hochdruckspülreinigung, Reinigung mit Kanalbefahrung usw. besteht das Risiko, diese Krankheitserreger oral, dermal und vor allem inhalativ aufzunehmen. Diese Abwässer sind der Risikogruppe 2 zuzuordnen, d. h., es liegen biologische Arbeitsstoffe vor, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können. Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist jedoch normalerweise möglich.
Prozessabwasser ist i. d. R. weniger mit krankheitserregenden biologischen Arbeitsstoffen belastet als das Sanitärabwasser. Prozessabwasser mit hohem biologischem Arbeitsstoffanteil kommt z. B. durch die Kühlschmierstoffkreisläufe der spanenden und umformenden Be- und Verarbeitung vor. Hier unterliegen die wassergemischten Kühlschmierstoffe einer Besiedelung mit Mikroorganismen ("Verkeimung").
Abb. 1: Industrienasssauger, verwendet zum Aussaugen von verunreinigten KSS aus den KSS-Behältnissen
Bei Instandhaltungsarbeiten von raumlufttechnischen Anlagen können ebenfalls biologische Gefährdungen vorliegen, z. B. bei Filterwechsel durch keimbelastete Filtermatten. Hier sind vor allem Atemschutzmaßnahmen zu prüfen. I. d. R. sind diese Wartungs- und Reinigungsarbeiten der Risikogruppe 1 und 2 zuzuordnen.
Reinigungsarbeiten in Bereichen mit Tieren und deren Überresten und Ausscheidungen sind eher gefährdend und daher Risikogruppe 2. Problematisch ist hierbei das Einatmen von hohen Konzentrationen von getrocknetem Kot (Taubenkot, Kot von Nagetieren). Bei Kontakt damit können schwere Krankheiten übertragen werden (z. B. verursacht das Hantavirus das Hämorrhagische Fieber, welches zu 8–15 % tödlich ausgeht).